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Wer bezahlt Wahlleistungen und was kosten sie?

Service während des Aufenthaltes

Jede Patientin und jeder Patient kann Wahlleistungen mit der Komfortstufe 1, 2 oder 3 in Anspruch nehmen. Wenn Sie in einem entsprechenden Tarif privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, werden die anfallenden Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.

Falls Sie sich unsicher sind, welche Leistungen Ihr Versicherungsschutz abdeckt, informieren Sie sich bitte nach Möglichkeit vor Ihrem Krankenhausaufenthalt bei Ihrem Versicherer.

Auch ohne entsprechende Versicherung haben Sie die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen und die Kosten selbst zu tragen.

Die Tarife für Komfort-Zimmer im Rahmen der Wahlleistung Unterkunft sind mit dem PKV-Verband vereinbart und richten sich nach dem aktuellen Entgelt-Tarif.

Die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Hierzu gibt es keine  Tarifliste, da sich die tatsächlichen Kosten auf den Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der einzelnen Leistungen beziehen und erst nach erfolgter Behandlung berechnet werden können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die zuständigen Chefarzt-Sekretariate.

Gebührenordnung ab 01.05.2023

 

Gebühr pro Tag

Einbettzimmer Premium (Wahlleistungsstationen 6B – 6D und Station 173)

190.- €

Einbettzimmer Komfort (Station 3B)

160.- €

Zweibettzimmer Premium (Wahlleistungsstationen 6B-6D und Station 173)

98.- €

Zweibettzimmer Komfort (Station 3B)

78.- €