Offenbach

Sana Klinikum Offenbach hält an seinem Besuchsverbot fest

Weiterhin keine Besuche im Krankenhaus

 Wegen des aktuellen Infektionsgeschehens bekräftig das Sana Klinikum Offenbach erneut seine Entscheidung, bis auf weiteres keine Besuche bei Patient*innen zuzulassen. Das Klinikum beruft sich auf die seit Wochen ansteigende Zahl an Patient*innen, die mit oder wegen Covid-19 behandelt werden. Zum anderen führen die hohen Infektionszahlen in der Region auch zu Personalausfällen in  allen Berufsgruppen. „Dies hat insgesamt zur Folge, dass unsere OP-Kapazitäten leider nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Wir werden deshalb planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Eingriffe zum Teil verschieben müssen, soweit dies medizinisch vertretbar ist“, erläutert Prof. Norbert Rilinger, Ärztlicher Direktor am Klinikum. „Die Akut- und Notfallversorgung ist von dieser Anpassung selbstverständlich nicht betroffen. Wir wissen, dass Verschiebungen oder Absagen von Behandlungen für unsere Patient*innen und deren Angehörige sehr belastend sind. Wir werden deshalb die derzeit unvermeidbaren Einschränkungen für die betroffenen Patient*innen so verträglich wie möglich umsetzen. Alle von Termin- und Behandlungsverschiebungen Betroffenen erhalten von der jeweiligen Klinik zeitnah eine entsprechende Information.“

Regionalgeschäftsführer Sascha John verweist mit Nachdruck auf die mit Patientenbesuchen einhergehenden Risiken: „Jede Person, die einen Angehörigen auf Station besucht, stellt ein potentielles Risiko dar. Vermehrt beobachten wir, dass Angehörige das Besuchsverbot umgehen und sich mit den Patient*innen außerhalb des Klinikgebäudes treffen. Dies konterkariert natürlich unsere Sicherheitsmaßnahmen und schadet Patient*innen, Angehörigen und Mitarbeitenden gleichermaßen. Wir bitten deshalb eindringlich, auch solche Kontakte zu unterlassen, damit sich die gesundheitsgefährdende aktuelle Lage nicht zusätzlich verschärft.“

Nur in absolut dringenden Fällen ist ein Besuch ausnahmsweise möglich, zum Beispiel in Fällen schwerstkranker Patient*innen, zur Sterbebegleitung, zur Begleitung bei Geburten oder zur Begleitung minderjähriger Patient*innen, ebenso bei Präsenzbedarf wegen Demenz und zur Tätigkeit von Rechtsanwälten und Notaren. Im Einzelfall sind Besuche durch engste Familienangehörige ausnahmsweise erlaubt, wenn dies nach ärztlicher Einschätzung aus ethisch-sozialen Gründen dringend geboten ist.“ Voraussetzung für den Einlass sind grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske und ein tagesaktueller Antigentest, unabhängig vom Status einer Impfung oder Genesung.

Pressekontakt:
Marion Band 
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