Offenbach

Sana Klinikum Offenbach passt Besuchsregeln zum 1. Oktober an und wird Angehörigen-Sprechstunde einführen

„Wir wissen, wie schwer es gerade bei anhaltendem Klinikaufenthalt für Patienten und Angehörige ist, sich nicht sehen zu können. Mit dieser Öffnung für länger erkrankte Patienten kommen wir diesem drängenden Bedürfnis entgegen. Außerdem werden die einzelnen Kliniken im Laufe des Oktobers den Angehörigen ihrer Patienten gesonderte Telefonmöglichkeiten im Rahmen einer sogenannten Angehörigen-Sprechstunden anbieten.“ Schon bei der Patientenaufnahme könnten bald Angehörige benannt werden, die dann telefonisch Auskunft erhalten könnten, so Rilinger. Ansonsten bliebe es zum Schutz der Patienten, der Besucher und auch der Beschäftigten im Klinikum bis voraussichtlich 31. Oktober bei den bisherigen Regeln.

„Diese Entscheidung stützt sich auf die aktuelle Verordnung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration“, so der Ärztliche Direktor weiter. Die Verordnung räumt den einzelnen Kliniken, insbesondere denen, die in die Versorgung von CoVid-19-Patienten eingebundenen sind, das Recht zu individuellen Besuchsregelungen ein. Die aktuell ansteigenden Infektionszahlen in der Region, in Hessen und bundesweit machten dieses zurückhaltende Vorgehen notwendig. „Wir wissen, dass die andauernde Situation nach wie vor sowohl Patienten als auch ihren Angehörigen viel abverlangt“, betont Prof. Rilinger und bittet für die kommenden Wochen weiter um Verständnis. „Aber die optimale Versorgung unserer Patienten und ihre Sicherheit sowie die Vorsorge für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind uns ein besonders wichtiges Anliegen.“

Aber auch die Information der Bürgerinnen und Bürgern der Region ist den Klinikverantwortlichen sehr wichtig. Deshalb finden ab Oktober wieder ein Elterninformationsabend und Vorträge im Rahmen der Patientenakademie statt. Diese werden aber außerhalb des eigentlichen Klinikums im Verwaltungsgebäude, mit Zugang über die Lortzingstraße, reduzierter Teilnehmerzahl und vorheriger Anmeldung angeboten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Abstand halten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Informationen dazu auf www.sana.de/offenbach.

Gleichzeitig weist Prof. Rilinger weiter darauf hin, dass alle chronisch kranken Patienten wie Herzkranke, Krebs- oder auch Dialysepatienten sowie alle Notfallpatienten jederzeit ins Klinikum kommen sollten. Auch alle planbaren Eingriffe und Operationen, regelhafte Kontrolltermine oder diagnostischen Untersuchungen würden uneingeschränkt durchgeführt, und auch neue Behandlungen können bei entsprechender Diagnose selbstverständlich vorgenommen werden. Deshalb appelliert Prof. Rilinger an die Bürgerinnen und Bürger, im Falle eines Falles nicht zu zögern das Klinikum aufzusuchen: „Die Verschleppung der Behandlung einer Erkrankung bzw. eines Gebrechens oder das Ignorieren von Krankheitssymptomen stellt für die Betroffenen oftmals ein überaus ernstes Risiko dar.“

Grundsätzlich gilt eine Besuchsmöglichkeit für die folgenden Personengruppen:

  • Eltern von minderjährigen Patienten
  • Väter oder eine andere Bezugsperson, welche die Geburt ihrer Kinder begleiten möchten
  • Besucher von palliativ versorgten Patienten
  • Patienten, die länger als sieben Tage stationär im Klinikum versorgt werden müssen ab dem 7. Tag des Aufenthalts.

Außerdem können weiterhin auch Seelsorger, Anwälte und Notare sowie Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben ein Zugang zu gewähren ist, und ehrenamtlich tätige Personen, die über das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen in Ausübung ihres Amtes zu den Patienten möchten, zu den von ihnen betreuten Patienten ins Klinikum kommen. Diese Personen sollten den Stationen bekannt und ihre Namen bei dem Sicherheitsdienst am Eingang hinterlegt sein. Vor dem Betreten des Klinikums werden dann die persönlichen Daten erfasst.

Darüber hinaus sind nur in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin im Einzelfall und medizinisch begründet Abweichungen von den genannten Regelungen möglich. Dazu muss der behandelnde Arzt vorab einen Besuchsschein ausfüllen und für den Patienten bzw. den Besucher bei dem Sicherheitsdienst am Haupteingang des Klinikums hinterlegen.

Weiterhin gelten die derzeitigen besonderen Hygienevorschriften: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und umfangreiche Handdesinfektion.

„Wir wissen, wie schwer es gerade bei anhaltendem Klinikaufenthalt für Patienten und Angehörige ist, sich nicht sehen zu können. Mit dieser Öffnung für länger erkrankte Patienten kommen wir diesem drängenden Bedürfnis entgegen. Außerdem werden die einzelnen Kliniken im Laufe des Oktobers den Angehörigen ihrer Patienten gesonderte Telefonmöglichkeiten im Rahmen einer sogenannten Angehörigen-Sprechstunden anbieten.“ Schon bei der Patientenaufnahme könnten bald Angehörige benannt werden, die dann telefonisch Auskunft erhalten könnten, so Rilinger. Ansonsten bliebe es zum Schutz der Patienten, der Besucher und auch der Beschäftigten im Klinikum bis voraussichtlich 31. Oktober bei den bisherigen Regeln.

„Diese Entscheidung stützt sich auf die aktuelle Verordnung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration“, so der Ärztliche Direktor weiter. Die Verordnung räumt den einzelnen Kliniken, insbesondere denen, die in die Versorgung von CoVid-19-Patienten eingebundenen sind, das Recht zu individuellen Besuchsregelungen ein. Die aktuell ansteigenden Infektionszahlen in der Region, in Hessen und bundesweit machten dieses zurückhaltende Vorgehen notwendig. „Wir wissen, dass die andauernde Situation nach wie vor sowohl Patienten als auch ihren Angehörigen viel abverlangt“, betont Prof. Rilinger und bittet für die kommenden Wochen weiter um Verständnis. „Aber die optimale Versorgung unserer Patienten und ihre Sicherheit sowie die Vorsorge für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind uns ein besonders wichtiges Anliegen.“

Aber auch die Information der Bürgerinnen und Bürgern der Region ist den Klinikverantwortlichen sehr wichtig. Deshalb finden ab Oktober wieder ein Elterninformationsabend und Vorträge im Rahmen der Patientenakademie statt. Diese werden aber außerhalb des eigentlichen Klinikums im Verwaltungsgebäude, mit Zugang über die Lortzingstraße, reduzierter Teilnehmerzahl und vorheriger Anmeldung angeboten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Abstand halten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Informationen dazu auf www.sana.de/offenbach.

Gleichzeitig weist Prof. Rilinger weiter darauf hin, dass alle chronisch kranken Patienten wie Herzkranke, Krebs- oder auch Dialysepatienten sowie alle Notfallpatienten jederzeit ins Klinikum kommen sollten. Auch alle planbaren Eingriffe und Operationen, regelhafte Kontrolltermine oder diagnostischen Untersuchungen würden uneingeschränkt durchgeführt, und auch neue Behandlungen können bei entsprechender Diagnose selbstverständlich vorgenommen werden. Deshalb appelliert Prof. Rilinger an die Bürgerinnen und Bürger, im Falle eines Falles nicht zu zögern das Klinikum aufzusuchen: „Die Verschleppung der Behandlung einer Erkrankung bzw. eines Gebrechens oder das Ignorieren von Krankheitssymptomen stellt für die Betroffenen oftmals ein überaus ernstes Risiko dar.“

Grundsätzlich gilt eine Besuchsmöglichkeit für die folgenden Personengruppen:

  • Eltern von minderjährigen Patienten
  • Väter oder eine andere Bezugsperson, welche die Geburt ihrer Kinder begleiten möchten
  • Besucher von palliativ versorgten Patienten
  • Patienten, die länger als sieben Tage stationär im Klinikum versorgt werden müssen ab dem 7. Tag des Aufenthalts.

Außerdem können weiterhin auch Seelsorger, Anwälte und Notare sowie Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben ein Zugang zu gewähren ist, und ehrenamtlich tätige Personen, die über das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen in Ausübung ihres Amtes zu den Patienten möchten, zu den von ihnen betreuten Patienten ins Klinikum kommen. Diese Personen sollten den Stationen bekannt und ihre Namen bei dem Sicherheitsdienst am Eingang hinterlegt sein. Vor dem Betreten des Klinikums werden dann die persönlichen Daten erfasst.

Darüber hinaus sind nur in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin im Einzelfall und medizinisch begründet Abweichungen von den genannten Regelungen möglich. Dazu muss der behandelnde Arzt vorab einen Besuchsschein ausfüllen und für den Patienten bzw. den Besucher bei dem Sicherheitsdienst am Haupteingang des Klinikums hinterlegen.

Weiterhin gelten die derzeitigen besonderen Hygienevorschriften: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und umfangreiche Handdesinfektion.

Anne Stach
Telefon: 069 8405-4568
Telefax: 069 8405-4671
E-Mail: anne.stach@sana.de