Diese Entscheidung stützt sich auch auf die aktuelle Verordnung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Diese räumt den einzelnen Kliniken, insbesondere denen, die in die Versorgung von CoVid-19-Patienten eingebundenen sind, das Recht zu individuellen Besuchsregelungen ein. „Wir wissen, dass die andauernde Situation sowohl Patienten als auch ihren Angehörigen viel abverlangt“, betont Prof. Rilinger, Ärztlicher Direktor des Sana Klinikums Offenbach und bittet dennoch für die kommenden Wochen weiter um Verständnis. „Aber die optimale Patientenversorgung und ihre Sicherheit sowie die Vorsorge für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit besonders wichtige Anliegen. Und die Einschränkung des Besuchsrecht dient insbesondere unseren Patienten und ihren Angehörigen sowie unseren Beschäftigten.“
Gleichzeitig weist Prof. Rilinger daraufhin, dass alle chronisch-kranken Patienten wie Herzkranke, Krebs- oder auch Dialysepatienten sowie alle Notfallpatienten jederzeit ins Klinikum kommen sollten. Auch alle planbaren Eingriffe und Operationen, regelhafte Kontrolltermine oder diagnostischen Untersuchungen würden uneingeschränkt durchgeführt und auch neue Behandlungen bei entsprechender Diagnose können selbstverständlich vorgenommen werden. Deshalb appelliert Prof. Rilinger an die Bürgerinnen und Bürger, im Falle eines Falles das Klinikum nicht zu meiden: „Die Verschleppung einer ernsthaften Erkrankung bringt für die Betroffenen oftmals weitaus größere Gefahren, als das eventuelle Risiko einer Infektion im Klinikum. „Dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, dafür dient auch die Einschränkung des Besuchsrechts.“
Grundsätzlich gilt daher weiterhin ein Besuchsverbot für alle Patienten.
Ausgenommen davon sind weiterhin die folgenden Personengruppen:
• Eltern minderjähriger Kinder
• Väter, welche die Geburt ihrer Kinder begleiten möchten und
• Besucher von palliativ versorgten Patienten.
Diese Personen können sich über die Station des zu besuchenden Patienten am Eingang anmelden lassen. Darüber hinaus sind nur in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin im Einzelfall und medizinisch begründet Abweichungen von den genannten Regelungen möglich. Dazu muss der behandelnde Arzt vorab einen Besuchsschein ausfüllen und für den Patienten bzw. den Besucher bei dem Sicherheitsdienst am Haupteingang des Klinikum hinterlegen.
Weiterhin gelten die derzeitigen besonderen Hygienevorschriften: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und umfangreiche Handdesinfektion.