Offenbach

- eine Herausforderung nicht nur zu Corona-Zeiten

Leben mit Gehirntumor

Etwa 8.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an einem bösartigen Tumor im Gehirn. Trotz intensiver Forschungsarbeiten sind Auslöser und besondere Risikofaktoren für die Bildung eines Gehirntumors noch relativ unklar. „Umso besser können wir aber sagen, worauf Betroffene im Alltag aufpassen sollten“, so Dr. med. Elke Januschek. Sie ist Chefärztin der Neurochirurgischen Klinik und Ambulanz am Sana Klinikum Offenbach und behandelt seit vielen Jahren Gehirntumor-Patienten.

„Auch wenn die Behandlung abgeschlossen ist, sollten Betroffene immer ganz besonders auf sich achten, ohne sich dabei aber von ihrem Tumorleiden beherrschen zu lassen“, so Januschek. Dies gelte nicht nur in so besonderen Zeiten, wie der Corona-Pandemie, in der alle Krebspatienten während der Therapie zu den Risikogruppen gehören. Die Wiederaufnahme eines geregelten Alltags, die Rückkehr an den Arbeitsplatz und die Teilnahme am sozialen Leben sind sowohl aus medizinischer als auch psychologischer Sicht sehr wichtig. Der aktuelle Gesundheitszustand und möglicherweise laufende Begleitbehandlungen sollten hierbei jedoch berücksichtigt werden.

Vielen Betroffenen ist nicht bekannt, dass nach einer länger als sechs Wochen währenden Erkrankung Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch den Arbeitgeber besteht. Im Rahmen des BEM werden in der Regel Reha-Maßnahmen, die Anpassung des Arbeitsplatzes und auch eventuelle Umschulungen besprochen. Aus ihren vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß Januschek, dass auch Sport, Urlaub, Familienplanung und Teilnahme im Straßenverkehr wichtige Themen sind.

Aktiv mit Sport und im Urlaub
Die positive Wirkung von regelmäßiger Bewegung und aktivem Sport sowohl in der Prävention als auch in der Rehabilitation von Tumorpatienten ist in vielen Untersuchungen der letzten Jahre immer deutlicher geworden. Auch Tumorpatienten haben einen Anspruch auf besonders geeigneten Reha-Sport, für den die Krankenkassen über 18 Monate hinweg 50 Übungsstunden finanzieren. Besonders geeignet sind hierbei eine Kombination aus Kraft- und Ausdauersport. Auch Joggen, Walken, Radfahren, Tanzen und sogar Ballsport oder auch Schwimmen – mit einer aufmerksamen Begleitperson – bieten sich an. Es müssen jedoch besondere Vorkehrungen getroffen werden: beim Radfahren sollte unbedingt ein Helm getragen werden und beim Fußballspielen muss es nicht unbedingt ein Kopfball sein. Von Tauchgängen sollten Betroffene wegen des Unterwasserdrucks besser absehen. Nicht geeignet sind außerdem sturz- und erschütterungsträchtige Sportarten wie Bergsteigern und Klettern, Motorsport, Reiten oder Boxen.
Bei aller Sporteuphorie kennt Dr. Januschek auch Gefahren und warnt: „Kein Leistungssport. Patienten sollten eine Überlastung oder eine Überhitzung unbedingt vermeiden. Außerdem müssen sie ausreichend viel trinken und dürfen sich keinem zu großen Licht- bzw. Sonneneinfluss aussetzen. Denn manche Medikamente können phototoxische Reaktionen und Photoallergien auslösen, die dann sehr schnell zu sonnenbrandähnlichen Reaktionen führen können.“
Diese Hinweise gelten natürlich auch im Urlaub oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten. Wie für alle anderen Aktiven auch, gilt derzeit  immer, auf die aktuell bestehenden Corona-Regeln zu achten, wie Abstand zu halten und gegebenenfalls einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. „Verreisen Sie nach Möglichkeit nicht während einer Chemotherapie und auch erst nach abgeschlossener Wundheilung. Und fragen Sie auf jeden Fall Ihren behandelnden Arzt,  ob  bei der letzten bildgebenden Untersuchung eventuell Lufteinschlüsse im Schädel erkennbar waren. Denn diese intrakranielle Luft kann sich unter dem Druck im Flugzeug ausdehnen und dann gefährlich werden“, mahnt die Chefärztin.

Sicher mobil 
Autofahren bedeutet für viele Menschen aktiv, mobil und unabhängig zu sein – und das Gesetz verbietet dies Tumorpatienten auch nicht. Kraftfahrer haben allerdings gemäß §2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr – kurz Fahrerlaubnis-Verordnung - dafür Sorge zu tragen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, wenn sie sich infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen können. Je nach Fahrerlaubnis sind unterschiedliche Regelungen zu beachten. „Manche Patienten erleiden nach einer Hirnoperation  epileptische Anfälle. Diese Menschen dürfen nicht selbst ein Fahrzeug führen und müssen auch nach einer erfolgreichen medikamentösen Therapie mindestens drei Monate warten, bis sie sich wieder aktiv mit einem Fahrzeug in den Straßenverkehr begeben“, schränkt Dr. Januschek ein.

Kinder – ja bitte
„Jüngere Patienten mit der Diagnose Hirntumor oder Krebs haben häufig Angst, keine eigenen Kinder mehr bekommen zu können“, berichtet die Chefärztin aus ihren Gesprächen. Und in der Tat sei dies ein Thema, über welches sich betroffene Frauen und auch Männer vor einer Therapie Gedanken machen sollten. Zum einen können durch eine Chemotherapie oder Bestrahlung Keimzellen geschädigt werden. Zum anderen kann auch die hormonelle Steuerung der Eierstöcke oder der Hoden bei einer eventuellen Schädigung des Hypothalamus oder der Hirnanhangdrüse gestört sein. Deshalb empfiehlt die Ärztin Patienten mit Kinderwunsch, vor einer Therapie unbedingt die verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen. „Heutzutage können Spermien, ebenso wie befruchtete oder auch unbefruchtete Eizellen, eingefroren werden. Damit stehen den Patientinnen oder den Patienten auch nach erfolgreicher Therapie viele Möglichkeiten offen!“

Weiterführende Angaben zu Beratungsstellen

Informationen erhalten Betroffene bei ihren behandelnden Ärzten oder auch in der Klinik für Neurochirurgie am Sana Klinikum Offenbach unter der Telefonnummer 069  8405-3881. Zusätzlich werden auch im Internet viele wissenswerte Informationen angeboten, beispielsweise unter

www.hirntumorhilfe.de
www.krebsgesellschaft.de
www.krebsdaten.de
www.krebsinformationsdienst.de

Anne Stach
Telefon: 069 8405-4568
Telefax: 069 8405-4671
E-Mail: anne.stach@sana.de