Offenbach

Besuchsregelung

Das Sana Klinikum Offenbach reagiert auf erhöhtes Covid-19-Infektionsrisiko

Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen und der hohen örtlichen und regionalen Inzidenz verstärkt das Sana Klinikum Offenbach, wie die anderen Krankenhäuser in der gesamten Versorgungsregion 4 (Frankfurt-Offenbach), seine Sicherheitsvorkehrungen, um Patienten und Mitarbeitenden höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb können stationär im Klinikum aufgenommene Patienten ab Montag, 06. Dezember 2021, bis auf weiteres grundsätzlich keine Besuche mehr empfangen – abgesehen von wenigen Ausnahmesituationen. Darüber hinaus müssen ambulante Patienten, deren Begleitperson und mit einer Ausnahmegenehmigung berechtigte Besucher künftig eine FFP2-Maske tragen. Begleitpersonen sind künftig verpflichtet zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Antigentest vorlegen. Für berechtigte Besucher gilt zudem die 2G-Plus-Regel (Geimpft oder genesen und zusätzlich mit Antigen-Schnelltest getestet).

„Wir schließen uns mit dieser neuen Zutrittsregelung den in anderen Krankenhäusern der Region bereits geltenden Regeln an. Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen“, betont Prof. Norbert Rilinger, Ärztlicher Direktor des Klinikums. „Wir bitten alle Betroffenen sehr um Verständnis dafür, dass unser Klinikum gerade die besonders gefährdeten intensiv-versorgten, geriatrischen oder immungeschwächten Patienten unter allen Umständen schützen muss. In der aktuellen Lage stellt jede externe Person, die eine Normalstation betritt, bereits ein potentielles Infektionsrisiko dar. Erst recht gilt dies für Besucher auf einer ohnehin hochsensiblen Intensivstation. Und selbstverständlich müssen wir als Arbeitgeber gleichzeitig unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Infektionen schützen, zu ihrem eigenen Schutz, aber auch, um die Funktion unseres Klinikums jederzeit aufrechterhalten zu können.“

In folgenden Ausnahmefällen sind Besuche möglich:

- Neugeborene im Kreißsaal und auf der Wöchnerinnenstation - eine Person

- Kinderklinik - Eltern

- Besuche bei Palliativpatienten - nach Abstimmung

- Besuche bei im Sterbeprozess befindlichen Patienten - nahe Angehörige

- Seelsorge

- Rechtsanwälte und Notare

- sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist

- Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, Präsenzbedarf wegen Demenz

Weitere, medizinisch begründete Besuche durch einen nahen Familienangehörigen sind im Einzelfall und nur mit Zustimmung des behandelnden Chef- oder Oberarztes gestattet.

Pressekontakt:
Marion Band 
Telefon: 069 8405-5550
Telefax: 069 8405-4671
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