CORONA-Virus

BESUCHSREGELUNG

„Wir bitten alle Angehörige und Freunde von Patienten, die stationär im Klinikum versorgt werden, um Verständnis. Der Wunsch gerade jetzt den Erkrankten durch einen Besuch Beistand leisten zu wollen, ist zwar sehr verständlich. Aber zum eigenen Schutz, zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter des Klinikums macht ein grundsätzliches Besuchsverbot am meisten Sinn“, so Prof. Dr. Norbert Rilinger, Ärztlicher Direktors des Klinikums.

Ausgenommen von dem Besuchsverbot sind:

  • Besuche nach einer Geburt oder im Kreißsaal:
    Erlaubt sind Besuche des Vaters oder einer anderen Person.
  • Besuche bei minderjährigen Kindern:Erlaubt sind Besuche der Eltern.
  • Palliativ versorgte Patienten: Besuche sind nach Abstimmung möglich. Erlaubt sind Besuche von maximal zwei Personen gleichzeitig beim Patienten.

„Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir dieses Besuchsverbot auch konsequent umsetzen, um die Funktion unseres Klinikums in unser aller Interesse nicht zusätzlich zu gefährden“, appelliert Prof. Rilinger an die Bevölkerung.

Anne Stach
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