Hierfür ist grundsätzlich die jeweilige Fachklinik zuständig. Im Chefarzt-Sekretariat erhalten die Patienten die gewünschten Auskünfte, Unterlagen, Kopien usw. gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Andere Personen können die gewünschten Unterlagen einsehen, (in Kopie) mitnehmen usw., wenn sie folgende Nachweise vorlegen:
- Schriftliche Vollmacht des Patienten
- Begrenzte Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht in Bezug auf die angeforderten Unterlagen durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Patienten
- Gültiger Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
Kopie der vollständigen Krankenakte:
- Eine vollständige Krankenakte kann nur über das zuständige Chefarzt-Sekretariat oder die Rechtsabteilung angefordert werden.
- Die Anforderung muss durch den Patienten selbst erfolgen oder durch eine andere Personen mit schriftlicher Vollmacht oder durch Hinterbliebene mit (Bescheinigung des Nachlass-Gerichtes).
- Schriftliche Anforderung durch den behandelnden Arzt.
Kontakt & Öffnungszeiten
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, in welcher Klinik Sie behandelt wurden bzw. welches Chefarztsekretariat für Sie zuständig ist. Möchten Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt nachträglich Einblick in Ihre Patientenakte erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an unser Versicherungsmanagement unter folgender Rufnummer:
Tel.: 069 8405-4340
Fax: 069 8405-3350
Mo - Do 09:00 - 13:00 Uhr
Unser Zentralarchiv erfasst zudem alle Patientenunterlagen und sorgt für ihre Aufbewahrung und elektronische Speicherung für die Dauer von 30 Jahren.