Corona

Antworten auf häufig gestellte Fragen und Informationen zu Corona

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie an presse@klinikum-niederlausitz.de.

Welche Regeln gelten für Besucher und Patienten?

Die geltenden Corona-Einschränkungen können mit dem offiziellen Ende der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Für Besucher in Krankenhäusern und in Arztpraxen sieht die Bundesverordnung allerdings bis zum 7. April weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.

Zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus SARS CoV-2 galt seit dem 27. November 2021 ein Besuchsstopp im Klinikum Niederlausitz. Dieser ist zum 4. Mai 2022 gelockert. Die aktuellen Informationen erhalten Sie hier.

Vom 1. Oktober 2021 bis zum März 2023 stehen vor den Eingangsbereichen des Klinikum Niederlausitz sowohl in Senftenberg als auch in Lauchhammer öffentliche Teststellenzur Verfügung . Die Testangebote richten sich an alle Patienten, Besucher, Bürgerinnen und Bürgern.

Stand: 28.02.2023

Wie kann ich als Patient kleine Dinge des persönlichen Bedarfs im Klinikum bekommen?

Angehörige der Patienten können die benötigten Produkte, Kleidung und Dinge des persönlichen Bedarfs in einer verschlossenen Tasche mit Namen und Station beschriftet an der Zentrale des Klinikums abgeben oder direkt zum Besuch mitbringen.

Stand: 28.02.2023

Kann ich mich im Klinikum gegen Corona impfen lassen?

Alle wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier

Stand: 30.11.2021

Kann ich mich im Klinikum auf Corona testen lassen?

Die geltenden Corona-Einschränkungen können mit dem offiziellen Ende der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Für Besucher in Krankenhäusern und in Arztpraxen sieht die Bundesverordnung allerdings bis zum 7. April weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.

Tests nur bei Symptomen

Für Patientinnen und Patienten entfallen die bisher regelmäßigen Corona-Testungen vor der Aufnahme ebenfalls. Ab dem 1. März 2023 werden Patientinnen und Patienten nur noch dann auf das Corona-Virus getestet, wenn Symptome wie unklare Infekte, Atemwegsinfektionen oder andere typische Corona Symptome auftreten und ein Arzt die Testung für die Diagnostik anordnet. Im Bereich der Geriatrie setzen die Sana Kliniken Niederlausitz zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten weiterhin auf regelmäßige Tests.

Stand: 28.02.2023

Wie groß ist die Gefahr, dass ich mich im Klinikum Niederlausitz mit Corona anstecke

Es gibt keinen Anlass, aus Sorge vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 notwendige Behandlungen oder Kontrolluntersuchungen abzusagen. Das Risiko einer Verschlechterung des eigenen Gesundheitszustands wegen einer zu spät erfolgten Behandlung ist weit größer als das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 im Krankenhaus. Bei Sorgen oder Ängsten sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.

 Stand: 28.02.023

Sollte ich mit meiner Behandlung im Krankenhaus warten, bis sich die Corona-Lage entspannt?

Die geltenden Corona-Einschränkungen können mit dem offiziellen Ende der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Für Besucher in Krankenhäusern und in Arztpraxen sieht die Bundesverordnung allerdings bis zum 7. April weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.

Bei medizinischer Dringlichkeit und in Notfällen bitte nicht warten, sondern immer umgehend einen Arzt konsultieren, den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren (116 117) sowie in lebensbedrohlichen Fällen die Notaufnahme aufsuchen oder den Rettungsdienst rufen (112). Besonders bei vorliegenden Gefäßerkrankungen. Bei kardiologischen Beschwerden – also z.B. Symptomen wie Brustschmerz oder Luftnot – muss schnellstmöglich die Notaufnahme aufgesucht werden. 

Stand: 28.02.2023

Wie kann ich meine Angehörigen im Krankenhaus besuchen?

Alle Informationen zu Besuchen im Krankenhaus erhalten Sie hier.

Stand: 28.02.2023

Ich bin Patient im Klinikum und gut zu Fuß. Darf ich das Krankenhaushausgebäude verlassen und andere treffen?

Achten Sie bei zufälligen Begegnungen außerhalb des Krankenhausgebäudes zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und aus Solidarität zu Ihren Mitpatienten und dem Sie behandelnden medizinischen Personal auf das sorgfältige Einhalten aller Hygieneregeln.

Stand: 03.05.2021

Welche Hygieneregeln gelten für Patienten im Klinikum?

Mehrfache wöchentliche Corona-Testungen, kein Schritt im Krankenhaus ohne FFP2-Maske, eingeschränkte Besuchsregelungen – alles das gehört ab Mittwoch, den 1. März 2023 der Vergangenheit an, zumindest für Mitarbeitende im Krankenhaus. Die geltenden Corona-Einschränkungen können mit dem offiziellen Ende der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Für Besucher in Krankenhäusern und in Arztpraxen sieht die Bundesverordnung allerdings bis zum 7. April weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.

Stand: 28.02.2023

Mein Kind ist im Krankenhaus – was muss ich beachten?

Die Mutter oder der Vater eines erkrankten Kindes kann in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Krankenhauses Lauchhammer im Zimmer des Kindes wohnen und wird aktiv am Behandlungsprozess beteiligt. Für diese sogenannte Mitaufnahme gibt es keine Einschränkungen. 

Stand: 28.02.2023

Ich bin schwanger. Kann ich den Kreißsaal in Lauchhammer besichtigen

Alle Informationen für Schwangere finden Sie hier

Stand: 30.11.2021

Ich bin schwanger: Kann mich eine vertraute Person bei der Geburt begleiten?

Ja. Im Sinne unseres bindungsorientierten, familienzentrierten Ansatzes begrüßen wir es sehr, wenn werdende Mütter während der Geburt von einer Bezugsperson begleitet werden. Die Bezugsperson, die die Geburt begleitet, kann auch nach der Geburt soweit möglich auf Station bleiben. 


Stand: 28.02.2023

Was ist sonst anders im Kreißsaal?

Mehrfache wöchentliche Corona-Testungen, kein Schritt im Krankenhaus ohne FFP2-Maske, eingeschränkte Besuchsregelungen – alles das gehört ab Mittwoch, den 1. März 2023 der Vergangenheit an, zumindest für Mitarbeitende im Krankenhaus. Die geltenden Corona-Einschränkungen können mit dem offiziellen Ende der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Für Besucher in Krankenhäusern und in Arztpraxen sieht die Bundesverordnung allerdings bis zum 7. April weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.

Die Anwendung von niedrig dosiertem Lachgas zur Schmerz- und Entspannungstherapie wird aufgrund der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe corona-bedingt derzeit nicht angeboten.

Stand: 28.02.2023

Ich habe ein Attest und soll keine Maske tragen.

Besucher oder ambulante Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, stimmen sich bitte eng mit dem behandelnden medizinischen Personal ab. In der Regel gilt, dass sie sich ohne Maske nicht außerhalb ihres Patientenzimmers bewegen dürfen.

Die geltenden Corona-Einschränkungen können mit dem offiziellen Ende der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Für Besucher in Krankenhäusern und in Arztpraxen sieht die Bundesverordnung allerdings bis zum 7. April weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.

Stand: 28.02.2023

Ich befürchte, ich habe Corona. Was muss ich beachten?

Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben (keine Symptome) oder daran erkrankt zu sein (Symptome), wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116 117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Diese können die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. 

Stand: 30.11.2021

Wo kann ich mich über das Virus und Schutzmaßnahmen informieren?