Zusammen mit der Dringlichkeitseinstufung erfolgt zunächst die Erfassung Ihrer Personalien. Je nach Schwere Ihrer Erkrankung erfolgt dieses durch Sie selbst oder das begleitende Rettungsdienstpersonal. Dieses scheint zunächst überflüssig. Es ist jedoch nicht nur aus verwaltungstechnischer Sicht notwendig, sondern dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Denn für die in vielen Fällen notwendigen Untersuchungen, wie z. B. Labor oder Röntgen, müssen die Untersuchungsaufträge und vor allem die Ergebnisse mit absoluter Sicherheit dem richtigen Patienten zugeordnet werden. Ferner erlaubt uns die korrekte Identifikation Ihrer Person den Zugriff auf wichtige Informationen hinsichtlich vorausgegangener Behandlungen.