Aufgrund der ab 1. Oktober bundesweit geltenden neuen Corona-Richtlinien sowie der neu veröffentlichten Landesverordnung gelten ab 1. Oktober 2022 auch an den Sana Kliniken Lübeck verschärfte Besuchsregeln für die Standorte Süd und der Praxisklinik Travemünde.
Zusätzlich zu den bereits seit Pandemiebeginn etablierten Präventionsmaßnahmen und unter Berücksichtigung der aktuellen Auflagen des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes gelten an den Sana Kliniken Lübeck mit ihren Standorten Süd und Travemünde folgende Besuchsregelungen:
Stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten dürfen einmal pro Tag für eine Stunde von einer Person besucht werden. Für diese Besucher gelten jedoch folgende Regeln:
So muss der Besucher sich am Infotresen zuvor namentlich schriftlich anmelden und frei von Erkältungssymptomen sein. Zutritt erhalten außerdem nur Besucher, die einen von einer offiziellen Teststelle ausgestellten, tagesaktuell negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen können, dies ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen Status. Selbsttests sind nicht zulässig.
Patienten der Isolierstationen, also Covid-19-positive Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle, dürfen aus Sicherheitsgründen keinen Besuch empfangen.
Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP-2-Maske sowie das Einhalten aller weiteren Hygiene- und Abstandsregeln.
Ausnahmenvon der aktuell gültigen Besuchsregelung gelten auch weiterhin in besonderen Härtefällen, bedürfen aber in jedem Falle der Genehmigung der Krankenhauseinsatzleitung.
Für die an die Praxisklinik Travemünde angeschlossenen Praxen wird um die Beachtung der jeweils eigenen Bestimmungen gebeten.
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Bitte beachten Sie
Die Angaben aus dieser Pressemitteilung spiegeln den Stand zum Veröffentlichungsdatum wieder und können je nach Zeitpunkt, zu dem Sie diese lesen, veraltet sein.
Unsere aktuell geltende Besucherregelung finden Sie immer hier.