Im Rahmen der externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung übermitteln die Sana Kliniken Leipziger Land regelmäßig Qualitätssicherungsdaten an die Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung sowie an die Projektgeschäftsstelle für Qualitätssicherung in Sachsen. Über die gesetzliche Vorgabe zur externen Qualitätssicherung wird eine Vergleichbarkeit der Qualität der erbrachten Leistungen für Patienten und weitere Interessenten ermöglicht. Rechtsgrundlagen der externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung sind das SGB V, die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern sowie auf Landesebene der »Vertrag gem. § 137 i. V. m.§ 112 Abs. 2 Nr. 3 SGB V über die Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Versorgung«.
Ausgewählte Ergebnisse der extern vergleichenden Qualitätssicherung sind Bestandteil des Strukturierten Qualitätsberichtes, wozu jedes Krankenhaus gesetzlich verpflichtet ist. Der Qualitätsbericht gibt einen Einblick in das Leistungsspektrum der Sana Kliniken Leipziger Land und ermöglicht vergleichbare Transparenz über die Versorgungsqualität.