Das Zentrum für Schulter- und Ellenbogenchirurgie ist zur ambulanten und stationären Behandlung von Patienten mit Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens (D-Arzt-Verfahren) ermächtigt. Dies bezieht sich sowohl auf die akute Verletzung als auch auf alle Folgezustände früherer Unfälle.
Die ambulante sowie nachstationäre Behandlung findet montags bis freitags täglich in unserer Spezialsprechstunde statt. In der Nachbetreuung unfallverletzter Patienten koordinieren wir alle erforderlichen Maßnahmen der Krankengymnastik, Rehabilitation einschließlich besonderer berufsfördernder Maßnahmen. Um den Wiedereintritt in die Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich zu erreichen, stehen wir in engem Kontakt mit dem Berufshelfer der Berufsgenossenschaften sowie den BG-Unfallkliniken.
Neben der Begutachtung im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung werden Sozialbegutachtungen, Gerichtsgutachten sowie Gutachten privater Unfallversicherungen vorgenommen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines schriftlichen Gutachtenauftrages und einer Entbindung von der Schweigepflicht durch den betreffenden Patienten.