Von einer Ernährungstherapie/ -beratung profitieren nicht nur die Patienten – auch dem behandelnden Haus- oder Facharzt wird seine Aufgabe erleichtert. Sie können den Patienten durch die Ausgabe einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 bei zu einer interdisziplinären Betreuung verhelfen. Die Ausstellung des Dokumentes ist nicht budgetbelastend und darf von jedem Arzt durchgeführt werden.
Nachstehend finden Sie alle notwendigen Unterlagen: