Nach dem Aufenthalt

Zuzahlung

Aufgrund der gesetzlichen Regelung nach §39 Abs. 4 SGB V sind Patienten verpflichtet, einen Eigenanteil in Höhe von 10€ pro Kalendertag zu tragen.

Diese Zuzahlung ist längstens für 28 Tage im Jahr zu leisten, wobei der Aufnahme- und Entlasstag jeweils als voller Kalendertag gilt. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte nach Rechnungserhalt im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankenkasse weiter.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei Patienten bis zur Vollendung der 18. Lebensjahres, sowie bei Privatversicherten.