Eine Überweisung oder Einweisung ist hierfür nicht notwendig. Private Krankenversicherungen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten in der Regel. Gesetzlich versicherte Patienten können die Chefarzt- bzw. Privatsprechstunde zwar nutzen, sie müssten die Kosten jedoch selber tragen.
Ambulanzen & Sprechstunde
Expertensprechstunden für Ihr Anliegen
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Behandlung im Sana-Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln. Bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das bedeutet, dass mit wenigen Ausnahmen zunächst die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bei den niedergelassenen (Fach-) Ärzten ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Behandlung im Krankenhaus in Frage kommt. Unter Berücksichtigung dessen bietet unsere Klinik/Abteilung Ihnen gerne folgende Sprechstunden an:
Chefarzt- / Privatsprechstunde
Vor- und nachstationäre Sprechstunden
Wenn Ihr niedergelassener Arzt einen stationären Aufenthalt für notwendig erachtet, da in Ihrem Fall die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, stellt er Ihnen einen Einweisungsschein für das Krankenhaus aus. Diese Einweisung gilt für eine eventuell notwendige vorstationäre Abklärung, den eigentlichen stationären Krankenhausaufenthalt, so wie auch für eine nachstationäre Behandlung zur Sicherung des Behandlungserfolgs.
Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung durch uns zu weiteren Fachärzten nicht möglich ist.
Kontaktmöglichkeiten zum Sprechstundenbesuch
Sprechzeiten
nur nach Vereinbarung
Terminvereinbarung
Alexandra Blönigen-Pelzer
Telefon: 0221 94071-245
Fax: 0221 94071-1039
sporttraumatologie-koeln@sana.de