Die MPBetreibV regelt für Gesundheitseinrichtungen wie unser Krankenhaus das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten und die damit verbundenen Tätigkeiten (z. B. in Betrieb nehmen, bereithalten, instand halten, aufbereiten, prüfen, einweisen usw.). Die erste Fassung der MPBetreibV aus 2002 musste überarbeitet werden. Die neue Fassung ist seit dem 01.01.2017 in Kraft. Dabei wurde auch die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) geändert, die u. a. regelt, dass Betreiber verpflichtet sind, Vorkommnisse unverzüglich zu melden.
Ihre Fragen oder Anliegen richten Sie bitte an medizinproduktesicherheit@sana.de.