Wenn Ihr niedergelassener Arzt einen stationären Aufenthalt für notwendig erachtet, da in Ihrem Fall die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, stellt er Ihnen einen Einweisungsschein für das Krankenhaus aus. Diese Einweisung gilt für eine eventuell notwendige vorstationäre Abklärung, den eigentlichen stationären Krankenhausaufenthalt, so wie auch für eine nachstationäre Behandlung zur Sicherung des Behandlungserfolgs.
Ambulanzen & Sprechstunden in der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie
Expertensprechstunden für Ihr Anliegen
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Behandlung im Sana-Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln. Bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das bedeutet, dass mit wenigen Ausnahmen zunächst die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bei den niedergelassenen (Fach-) Ärzten ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Behandlung im Krankenhaus in Frage kommt. Unter Berücksichtigung dessen bietet unsere Klinik Ihnen gerne folgende Sprechstunden an:
(KV-Sprechstunde / Ermächtigungssprechstunde)Sprechstunde für gesetzlich Krankenversicherte
Sie können sich ambulant in der Sprechstunde bei unserem ermächtigten Arzt Dr. med. Lars Goebel, Chefarzt der Klinik für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie, zur Durchführung einer konsiliarischen Beratung eines niedergelassenen Vertragsarztes und erforderlichenfalls Untersuchung unter Berücksichtigung ambulant erworbener und mitgegebener Befunde bezogen auf die Fuß- und Sprunggelenkchirurgie vorstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Behandlung/Untersuchung nur auf Überweisung eines Facharztes für Chirurgie, Orthopädie, Orthopädie/Unfallchirurgie sowie physikalische und rehabilitative Medizin erfolgen kann. Bitte bringen Sie daher zu Ihrer ersten Vorstellung bereits eine Überweisung mit. Andernfalls können Sie in der Sprechstunde nicht behandelt werden.
Vor- und nachstationäre Sprechstunden
Privatsprechstunde
Eine Überweisung oder Einweisung ist hierfür nicht notwendig. Private Krankenversicherungen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten in der Regel. Gesetzlich versicherte Patienten können die Chefarzt- bzw. Privatsprechstunde zwar nutzen, sie müssten die Kosten jedoch selber tragen.
Terminvereinbarung für gesetzlich Versicherte
KV-Sprechstunde
Terminvereinbarung notwendig!
Mittwochs 8.00 bis 13.40 Uhr
Vor- und nachstationär
nach Vereinbarung
Terminvereinbarung
täglich 8.30 bis 15.00 Uhr
über unser Terminbüro
Terminbüro
Telefon: 0221 94071-239
Fax: 0221 94071-470
ambulanz-koeln@sana.de
Terminvereinbarung Privatsprechstunde
Sprechzeiten
Mittwochs (nach Vereinbarung)
Eine vorherige Terminabsprache ist unbedingt notwendig.
Sekretariat
Simone Drees / Ina Straßburger
Telefon: 0221 94071-285
Fax: 0221 94071-291
fusszentrum-koeln@sana.de