Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Behandlung im Sana-Krankenhaus Hürth. Bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das bedeutet, dass mit wenigen Ausnahmen zunächst die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bei den niedergelassenen (Fach-) Ärzten ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Behandlung im Krankenhaus in Frage kommt. Unter Berücksichtigung dessen bietet unsere Abteilung Ihnen gerne folgende Sprechstunden an:
Ambulanzen & Sprechstunden
Expertensprechstunden für Ihr Anliegen
Chefarzt-/Privatsprechstunde
Eine Überweisung oder Einweisung ist hierfür nicht notwendig. Private Krankenversicherungen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten in der Regel. Gesetzlich versicherte Patienten können die Chefarzt- bzw. Privatsprechstunde zwar nutzen, sie müssten die Kosten jedoch selber tragen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unserem Sekretariat.
Ermächtigungssprechstunde/KV-Sprechstunde in der Gastroenterologie
Wenn Ihr niedergelassener Arzt Sie zur Durchführung einer endoskopischen Untersuchung (Oesophagogastroduodenoskopie mit Dünndarmbiopsie), einer gastroenterologischen Funktionsuntersuchung (Pankreolauryl-Test, Dünndarmbiopsie), einer Darmspiegelung (hohe Koloskopie) oder einer ambulanten Nachbehandlung als Tumorpatient nach einer stationären Krankenhausbehandlung überweisen möchte, können Sie sich ambulant in der Sprechstunde bei unserem ermächtigten Arzt, Dr. Andre Moussa, vorstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Behandlung/Untersuchung nur auf Überweisung von zugelassenen niedergelassen Ärzten sowie, im Falle von Tumorpatienten, von Fachärzten für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie erfolgen kann.
Auf Überweisung eines zugelassenen Facharztes für Innere Medizin ist zudem die konsiliarische Beratung Ihres niedergelassenen Arztes und, falls erforderlich, Ihre Untersuchung unter Berücksichtigung der ambulant erhobenen Befunde möglich. Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Vorstellung die bereits erhobenen Vorbefunde ihres überweisenden Arztes mit.
Andernfalls können Sie in der Sprechstunde nicht behandelt werden.
Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 02233 594-262
Ermächtigungssprechstunde/KV-Sprechstunde in der Kardiologie
Wenn Ihr niedergelassener Arzt Sie zu einer Schrittmacherüberwachung eines in unserer Klinik implantierten Schrittmachers bis zu vier Monate nach der Implantation überweisen möchte, können Sie sich ambulant in der Sprechstunde bei unserem ermächtigten Arzt, Dr. Andreas Krautkrämer, vorstellen. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung/Untersuchung nur auf Überweisung von zugelassenen niedergelassen Ärzten erfolgen kann.
Ebenfalls können Sie sich in der Sprechstunde vorstellen, wenn Sie Ihr betreuender Kardiologe zur Durchführung einer Kontrolle eines in unserer Klinik implantierten Herzschrittmachers, Defibrillators oder CRT-Gerätes bis zu drei Monate nach der Implantation überweisen möchte. Die Sprechstunde wird von unserem ermächtigten Arzt, Dr. Torsten Schwalm, durchgeführt. Die Behandlung/Untersuchung kann nur auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie erfolgen.
Andernfalls können Sie in der Sprechstunde nicht behandelt werden.
Vor- und nachstationäre Sprechstunden
Wenn Ihr niedergelassener Arzt einen stationären Aufenthalt für notwendig erachtet, da in Ihrem Fall die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, stellt er Ihnen einen Einweisungsschein für das Krankenhaus aus. Diese Einweisung gilt für eine eventuell notwendige vorstationäre Abklärung, den eigentlichen stationären Krankenhausaufenthalt, so wie auch für eine nachstationäre Behandlung zur Sicherung des Behandlungserfolgs.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an unser Sekretariat.
Sekretariat der Inneren Medizin
Termine
nur nach Vereinbarung
Tel.: 02233 594-336
Fax: 02233 594-380
Ansprechpartnerin
Jasmin Tilmans
kardiologie-huerth@sana.de