Sana-Krankenhaus Hürth
Assistenz-/ Begleithunde
Gemäß §§ 3 Abs. 2, 19 des AGG ist das Mitführen von Blindenführhunden und Assistenz-/ Begleithunden auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens zulässig. Bitte beachten Sie die entsprechende Kennzeichnung des Hundes mit einer Kenndecke/Kennhalsband.
Besucherinnen und Besucher mit Blindenführhunden und Assistenz-/ Begleithunden
... sind in allen Bereichen erlaubt, die auch dem allgemeinen Publikum offenstehen, wie Lobby und Cafeteria.
Bei Besuchen von Patientinnen oder Patienten informieren Sie sich bitte vorab über die Möglichkeit des Besuches. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist unter anderem vom Zustand des Patienten abhängig. Darüber hinaus können durch die betreuende Abteilung der Patientinnen und Patienten (zum Beispiel auf der Intensivstation) Einschränkungen entstehen.
Patientinnen und Patienten mit Blindenführhunden und Assistenz-/ Begleithunden
Bitte Infomieren Sie vorab die Station / den betreuenden Bereich, um eventuell erforderliche Vorbereitungen zu treffen. Bitte führen Sie Impfpass (notwendige Impfungen: Staupe, Hepatitis contagiosa canis H.c.c., Parvovirose, Leptospirose, Tollwut), Entwurmungsnachweis und einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) des Hundes mit sich.
Eine Betreuung des Hundes durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sana-Krankenhauses Hürth ist während des Aufenthaltes leider nicht möglich.