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Sana Klinikum Hof

Digitaler Gesundheitsdienstleister

Im Oktober 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erlassen mit dem Ziel, dem Investitionsstau bei der Digitalisierung deutscher Krankenhäuser entgegenzuwirken und die Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen. Durch den zur Verfügung gestellten Krankenhauszukunftsfond werden im Zuge dessen bundesweit Digitalisierungsprojekte gefördert. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird. Von dieser Unterstützung profitiert auch das Sana Klinikum Hof:

Das Sana Klinikum Hof hat Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro für den weiteren digitalen Ausbau sowie die Transformation zum digitalen Gesundheitsdienstleister erhalten. Die darin enthaltenen Teilprojekte konnten in 2023 und 2024 erfolgreich umgesetzt werden bzw. befinden sich in der Umsetzung. Ein Meilenstein ist die erfolgreiche Umsetzung der internen digitalen mobilen AkteProzesse sollen im Rahmen dessen für Patienten und Mitarbeitende erleichtert sowie Ärzteschaft und Pflege von bürokratischen Aufgaben entlastet werden, um so wieder mehr Spielräume für die Patientenversorgung zu schaffen.

Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verfolgt ferner das Ziel, die Vernetzung und Kommunikation zwischen den Sektoren weiter zu verbessern und dahingehend eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Krankenhäusern, Ärzten, Therapeuten und weiteren Partnern zu ermöglichen. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an die IT-Struktur, die Entwicklung und Anpassung von Prozessen sowie die Beschaffung von Hard- und Software. Darüber hinaus ist die Entwicklung dezidierter Ausfallkonzepte sowie die Gewährleistung einer lückenlosen Archivierung, von Datensicherheit und Datenschutz essenziell.

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat das Sana Klinikum Hof im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte erhalten:

Fördertatbestand 2: Digitalisierung des Aufnahme- und Entlassprozesses

Projekt Patientenportal – Implementierung der „Meine Sana App“

  • Online-Terminvereinbarung für Patienten (via Doctolib)
  • Videosprechstunde
  • Digitale Dokumentenübermittlung vom Patienten zur Klinik
  • Digitale Unterzeichnung von Behandlungsverträgen und Aufklärungsbogen


Projekt Entlassmanagement „Recare“

  • Überleitungsmanagement von stationären Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern (bspw. Reha- oder Pflegeeinrichtungen)
  • Digitale Unterstützung bei der Suche und Organisation von ambulanten und stationären nachversorgenden Strukturen sowie deren lückenlose Dokumentation
  • Digitale Beauftragung von Patiententransporten

Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation – das papierlose Krankenhaus

Projekt „PTC“ – Digitale Patientenkurve

  • Lückenlose Dokumentation der Patientendaten
  • Umfassende Abbildung der Behandlungsprozesse sowie der Anordnung von ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen (einschl. Wund- und Spezialdokumentation)
  • Informationsübermittlung zum Nachbehandler oder dem Patienten
  • Automatisierte Übertragung von Dokumenten in ein zentrales Archiv
  • Anbindung von Geräten der Medizintechnik zur automatischen Übertragung von Messwerten und Befunden.

Weitere Projekte zur Prozessunterstützung:

  • Single-Sign-On (automatisierter Zugriff auf alle für den jeweiligen Nutzer berechtigten Systeme via bspw. personalisiertem Chip)
  • Digitale Spracherkennung und –steuerung
  • „Dirty Pacs“ (Aufrüstung des Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem in der Radiologie)

Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement

Projekt „Digitale Medikation“

  • Lückenlose digitale Abbildung des gesamten Medikationsprozesses (Aufnahmemedikation, Behandlungsmedikation, Entlassmedikation)
  • Elektronische Medikamentenverordnung mit automatischer AMTS-Prüfung (Arzneimitteltherapiesicherheit), bspw. im Hinblick auf Wechselwirkungen und Gegenanzeigen
  • Aktive Überwachung der Medikamentengabe durch durchgehende Scanprozesse („closed loop“)
  • Aushändigung des bundeseinheitlichen Medikationsplan bei Entlassung