Während des Aufenthalts

Zuzahlung

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, brauchen Sie sich um die Bezahlung der Krankenhausrechnung nicht selbst zu kümmern, denn das erledigt die Krankenhausverwaltung für Sie. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 Euro/Tag (max. für 28 Tage im Jahr).

Befreit von der Selbstbeteiligung sind

  • Privatpatienten
  • Heilfürsorgeberechtigte
  • Patienten mit Arbeitsunfällen
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Wöchnerinnen (längstens bis zu 6 Tagen)
  • Selbstzahler
  • Patienten, die zur teilstationären Krankenhauspflege kommen (z.B. chronische Dialysebehandlung)
  • Patienten bei vor- bzw. nachstationärer Krankenhausbehandlung

Wenn Sie bereits innerhalb des Kalenderjahres die Zuzahlung vollständig geleistet haben, bitten wir Sie, die Quittung bei Aufnahme vorzulegen.