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Krankenhauszukunftsgesetz

Herzzentrum Dresden setzt geförderte Digitalisierungsprojekte um

Im September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erlassen mit dem Ziel, dem Investitionsstau bei der Digitalisierung deutscher Krankenhäuser entgegenzuwirken und die Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen. Durch den zur Verfügung gestellten Krankenhauszukunftsfond werden im Zuge dessen bundesweit Digitalisierungsprojekte gefördert. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird. Die Herzzentrum Dresden GmbH hat Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von 1,5 Mio. Euro für den weiteren digitalen Ausbau sowie die Transformation zum digitalen Gesundheitsdienstleister erhalten. Die darin enthaltenen Teilprojekte sind im Jahr 2022 gestartet und befinden bis 2025 in der Umsetzung. Umsetzung.

Ein Meilenstein ist die erfolgreiche Umsetzung der elektronischen Patientenakte. Prozesse sollen im Rahmen dessen für Patienten und Mitarbeitende erleichtert sowie Ärzteschaft und Pflege von bürokratischen Aufgaben entlastet werden, um so wieder mehr Spielräume für die Patientenversorgung zu schaffen.

Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verfolgt ferner das Ziel, die Vernetzung und Kommunikation zwischen den Sektoren weiter zu verbessern und dahingehend eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Krankenhäusern, Ärzten, Therapeuten und weiteren Partnern zu ermöglichen. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an die IT-Struktur, die Entwicklung und Anpassung von Prozessen sowie die Beschaffung von Hard- und Software. Darüber hinaus ist die Entwicklung dezidierter Ausfallkonzepte sowie die Gewährleistung einer lückenlosen Archivierung, von Datensicherheit und Datenschutz essenziell.

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat die Herzzentrum Dresden Universitätsklinik im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte erhalten:

Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation – das papierlose Krankenhaus

Projekt „Digitale Dokumentation“

  • Lückenlose Dokumentation der Patientendaten
  • Umfassende Abbildung der Behandlungsprozesse sowie der Anordnung von ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen (einschl. Wund- und Spezialdokumentation)
  • Informationsübermittlung zum nachbehandelten Arzt oder dem Patienten
  • Automatisierte Übertragung von Dokumenten in ein zentrales Archiv


Weitere Projekte zur Prozessunterstützung

  • Direkte Datenübertragung an Krankenkassen, bspw. im Rahmen von Genehmigungsverfahren
  • Mobile Endgeräte
  • Cyber-Security
  • Softwareunterstützung für Auswertungen für externe Qualitätssicherungsverfahren
Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement

Projekt „Digitale Medikation“

  • Lückenlose digitale Abbildung des gesamten Medikationsprozesses (Aufnahmemedikation, Behandlungsmedikation, Entlassmedikation)
  • Elektronische Medikamentenverordnung mit automatischer AMTS-Prüfung (Arzneimitteltherapiesicherheit), bspw. im Hinblick auf Wechselwirkungen und Gegenanzeigen
  • Aktive Überwachung der Medikamentengabe durch durchgehende Scanprozesse (in Planung)
  • Patient erhält bei Entlassung Bundeseinheitlichen Medikationsplan, einschließlich Rezeptierung