Pro Jahr erhalten bei uns etwa 1.500 Patienten eine Bypassoperation. Die koronare Herzkrankheit äußert sich in einer durch Atherosklerose hervorgerufenen Verengung der Herzkranzgefäße. Nach Ausnutzung maximaler medikamentöser und interventioneller Therapien (Ballonaufdehnung) wird eine Bypassoperation notwendig.
In den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie sind die Behandlungsalgorithmen für die verschiedenen Erscheinungsformen der koronaren Herzkrankheit klar festgelegt.
So sollten Patienten mit folgenden Konstellationen primär einer Herzoperation in der Herzchirurgie zugeführt werden:
- Eingeschränkte oder normale linksventrikuläre Funktion mit Hauptstammstenose,
- Eingeschränkte linksventrikuläre Funktion mit Verschluss zweier Koronargefäße und stenosiertem dritten Gefäß,
- Koronare 3-Gefäßerkrankung mit proximaler LAD-Stenose.
Eine interventionelle Therapie mit Ballondilatation in einer kardiologischen Fachabteilung ist eher bei folgenden Konstellationen empfohlen:
- Eingeschränkte linksventrikuläre Funktion mit geschützter Hauptstammstenose (evtl. in Kombination mit einem linksventrikulären Unterstützungssystem),
- Koronare 2-Gefäßerkrankung mit entweder 2 stenosierten Gefäßen oder einem stenosierten und einem verschlossenen Gefäß,
- Koronare Eingefäßerkrankung.
Wir sehen beide Behandlungsformen nicht als konkurrierende Verfahren, sondern kombinieren sie miteinander zum Nutzen unserer Patienten.
Wissenschaftliche Langzeitstudien zeigen, dass die Versorgung der Vorderwandgefäße (RIVA und evtl. zusätzlich RD) mit einem arteriellen Graft (A.mammaria, A.radialis) die bestmögliche Therapieoption in der Bypasschirurgie darstellt. Dies ist bei geeigneten Patienten sowohl in Form einer minimalinvasiven Versorgung über eine linkslaterale Minithorakotomie (MIDCAB), als auch über eine komplette mediane Sternotomie (Risikopatienten mit schlechter linksventrikulärer Funktion, schlechter Lungenfunktion, starker Adipositas, Untergewicht, zu geringer Körpergröße) möglich.