Dresden

Drei Kardiochirurgen am Herzzentrum Dresden erhalten als erste

Urkunden an syrische Ärzte

An drei syrische Assistenzärzte der Klinik für Herzchirurgie am Herzzentrum Dresden Universitätsklinik werden ihre Approbationsurkunden am 19. April 2012 von einer Vertreterin der Landesdirektorin Sachsen feierlich überreicht. Voraussetzung war, dass sich ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation einer entsprechenden Ausbildung in Deutschland als gleichwertig erwiesen hat.

Die Mediziner gehören damit zu den ersten ausländischen Ärzten in Sachsen, die seit Inkrafttreten des neuen Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 ihre Approbation erhalten. Zu ihnen zählt am Herzzentrum Dresden auch ein ägyptischer Arzt, der als Kardiologe in der Klinik für Innere Medizin und Kardiologie tätig ist.

„Die Anerkennung der Qualifikation ist begrüßenswert und wir sind froh, fähige Ärzte aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen zu dürfen“, sagt Prof. Klaus Matschke, Direktor der Klinik für Herzchirurgie am Herzzentrum Dresden. „Die Kollegen wiederum können ihre Facharztausbildung bei uns absolvieren, Erfahrungen sammeln und auch später ohne neue berufliche Hürden jederzeit wieder in Deutschland arbeiten.“


Weitere Informationen:
NEUES ANERKENNUNGSGESETZ
• Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, so sein vollständiger Name, bundesweit in Kraft getreten.
• Danach können alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschlussunabhängig vom Aufenthaltsstatus prüfen lassen, ob ihr Abschluss einem in Deutschland erworbenen gleichwertig ist.
• Angehörige akademischer Heilberufe benötigen keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaftmehr, um bei gleichwertiger Ausbildung die Approbation als Berufserlaubnis zu erhalten.
• Die Approbation gilt unbefristet und unabhängig vom Wohn- oder Arbeitsort.


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