Auf Grund der gesetzlichen Regelung sind Sie als gesetzlich versicherter Patient verpflichtet, bei Krankenhausaufenthalten einen Eigenanteil von Höhe von 10 Euro pro Kalendertag zu tragen. Diese Zuzahlung ist längstens für 28 Tage im Jahr zu leisten. Dabei werden geleistete Zuzahlungen für andere Krankenhausaufenthalte angerechnet. Die entsprechende Zuzahlungsrechnung wird Ihnen von uns nach Ihrem Krankenhausaufenthalt auf dem Postweg übermittelt. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, informieren Sie uns bitte unter Vorlage des entsprechenden Nachweises bei der Aufnahme in unser Haus.
Für Patienten