Für Patienten
Anschlussheilbehandlung
Bei herzchirurgischen Patienten nimmt im Rahmen der postoperativen Nachbetreuung unser Sozialdienst mit Ihnen Kontakt auf und Sie füllen gemeinsam den Antrag auf stationäre Anschlussheilbehandlung aus. In Einzelfällen ist es leider auf Grund möglicher Kapazitätsengpässe in den Rehabilitationskliniken und bestehender Regelungen einzelner Kostenträger nicht immer zu 100% möglich, Ihren Wünschen bei der Auswahl der Klinik zu folgen. Wir beraten Sie in diesen Fällen zu möglichen Alternativen.
Sind Sie Pensionär, ist Ihre Krankenkasse Kostenträger für die Rehabilitation (Reha) / Anschlussheilbehandlung (AHB) und für die Bearbeitung zuständig.
Stehen Sie noch aktiv im Berufsleben, ist Ihr Rentenversicherungsträger für die Reha / AHB zuständig.