Sana Herzzentrum Cottbus

Zuzahlung

Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind Sie verpflichtet, eine Zuzahlung zur stationären Krankenhausbehandlung zu leisten. Gemäß § 39 Abs. 4 SGB V beträgt der Eigenanteil für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Krankenhausbehandlung zur Zeit 10,00 Euro je Tag für maximal 28 Tage im Jahr.

Im Anschluss an Ihre stationäre Behandlung in unserem Herzzentrum erhalten Sie von uns ein Anschreiben zur Höhe Ihrer Zuzahlung. Wir möchten Sie bitten, diesen Betrag mit dem beigefügten Überweisungsschein zu begleichen.

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, dann bitten wir Sie, Ihren Befreiungsausweis zur stationären Aufnahme mitzubringen.