„Und wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne. Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein, mich gekannt zu haben.“ Antoine de Saint-Exupery
Sternenkinder. So nennen viele Menschen das beginnende Leben, das in frühen Schwangerschaftswochen im Mutterleib verstirbt oder zu früh, nicht lebensfähig geboren wird.
So werden auch Kinder genannt, die jung sterben mussten.
Hinter beidem steht die Vorstellung, dass die Kinder, die kurze Zeit so nah waren, jetzt unerreichbar fern sind und doch ihr Licht, die Erinnerung an sie, uns immer wieder erreicht. Der Text von Antoine de Saint-Exupery erinnert daran.
Abschied und Trauer
Für die Eltern ist dies ein schmerzlicher Abschied, der sehr betrauert wird.
„Trauer lässt sich nicht in Gramm messen oder in der Anzahl der Schwangerschaftswochen“
Das Wissen um die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines würdevollen Abschieds vom Sternenkind sind in den letzten Jahrzehnten auch hier im Klinikum stetig gewachsen. Bei uns werden Eltern durch diese schwere Zeit emotional und fachlich begleitet. Das geschulte Team hat ein offenes Ohr für Wünsche und hat sich auch eine möglichst schmerzarme Begleitung zum Ziel gesetzt. Die Hebammen unterstützen beim Abschied nehmen und bieten die Möglichkeit Erinnerungsgegenstände zu erstellen.
Rechte und Pflichten
Für Niedersachsen gilt Folgendes: Kommt ein Kind mit mehr als 500 Gramm zur Welt ist es bestattungspflichtig, auch wenn es nicht gelebt hat.
Wiegt das Kind weniger als 500 Gramm ist es nur bestattungspflichtig, wenn es mit mindestens einem Lebenszeichen geboren wurde (Lungenatmung, pulsierende Nabelschnur, Herzschlag) Bestattungspflicht
Möchten die Eltern oder auch nur ein Elternteil das Kind bestatten, das nicht bestattungspflichtig ist, ist das möglich. Das Kind muss von einem Bestatter transportiert und beigesetzt werden. Bestattungsrecht
Das Standesamt kann auf Wunsch der Mutter/der Eltern eine amtliche Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen. Dazu benötigt das Amt ärztliche Bescheinigung über das verstorbene Kind, Personalausweis und ggf. Mutterpass. Bei weiteren Fragen unterstützen wir gerne.
Namengebungs- und Eintragungsrecht nach Personenstandsrecht § 31; Abs.3, Satz 3 und 4
Sternenkinderbestattung
Im Sana Klinikum Hameln-Pyrmont wird jedes gerade erst begonnene - beendete Leben in der Sternenkinderbestattung beigesetzt.
1. Samstag im März und am 1. Samstag im November jeweils um 11.00 Uhr
Die Trauerfeier in der Kapelle am Friedhof „Am Wehl“ in Hameln wird gestaltet von der Krankenhaus-Seelsorge, dem katholischen Pfarramt und der Arbeitsgruppe Sternenkinder. Dazu sind alle Trauernden, unabhängig von ihrer Religion eingeladen. Außer den Eltern können gerne auch Großeltern, Geschwister, Freundinnen und Freunde sowie Begleiterinnen und Begleiter teilnehmen.
Die Sternenkinder sind gemeinsam in einem kleinen Sarg gebettet. Dieser steht auf einem Wagen mit brennenden Kerzen. Dort kann auch ein kleines Gesteck oder etwas Persönliches abgelegt werden. Im Anschluss an die Trauerfeier wird dies zum Grab mitgenommen.
Die Anzahl der Teilnehmenden variiert sehr stark, manchmal sind es 10, manchmal 60 Trauernde. Alles, was in der Trauerfeier geschieht, ist eine Einladung: einen Stern beschriften, eine Kerze entzünden, beten oder Abschiedsworte sprechen.
Gemeinsam führt der Weg anschließend zur Gedenkstätte. Am Gedenkstein ist ein Grab ausgehoben. Der Sarg wird dann beigesetzt und den Sternenkindern kann ein letzter (vergänglicher) Gruß mitgegeben werden.