- Haben Sie Ihre nachsorgende Hebamme informiert, die Sie weiterhin unterstützt sowie beratend bei Problemen im Wochenbett zur Seite steht?
- Der Austausch in einer Stillgruppe mit anderen stillenden Frauen kann nötige Unterstützung bieten.
- Die Vorsorgeuntersuchung U3 ist für Ihr Kind nach vier bis sechs Wochen bei einem Arzt durchzuführen.
- Wichtig sind auch die im Vorsorgeheft individuell für Ihr Kind vorgedruckten Termine für die Vorsorgeuntersuchungen und die Impfungen. Der erste Impftermin in der neunten Lebenswoche ist sehr bewusst ausgewählt, damit Ihr Kind frühzeitig einen ausreichenden Impfschutz entwickelt, bevor es häufigen Infektionskontakt hat.
- Stellen Sie sich bei Ihrem Frauenarzt spätestens sechs bis acht Wochen nach Geburt wieder vor.
- Haben Sie alle Anträge an die zuständigen Ämter nach Erhalt der Geburtsurkunde/Bescheinigung vom Standesamt abgeschickt?
Formalitäten
Erziehungsgeld
Bei der Erziehungsgeldstelle des zuständigen Jugendamtes.
Kindergeld
Bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder Arbeitgeber (falls öffentlicher Dienst).
Mutterschaftsgeld Durch Zusenden einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes an Ihre Krankenkasse erfolgt die Auszahlung es entsprechenden Betrages.
Krankenkasse
Bitte überlegen Sie, bei wem Ihr Kind versichert werden soll. An diese Krankenkasse muss später eine Kopie der Geburtsurkunde geschickt werden. Von der gewünschten Krankenkasse lassen Sie sich bitte einen Antrag auf Krankenversicherung für Ihr Kind zusenden.
Vaterschaftsanerkennung
Bei Unverheirateten kann beim zuständigen Jugendamt oder Standesamt schon in der Schwangerschaft kostenlos die Vaterschaft anerkannt werden. Dies ist von Bedeutung für das Sorgerecht und den zukünftigen Familiennamen.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns gerne an.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für den neuen Lebensabschnitt und freuen uns darauf, Sie am Beginn dieses neuen Weges begleiten zu dürfen.