Aufgrund gesetzlicher Vorschriften haben Sie als Patientin oder Patient für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch 28 Tage pro Jahr) eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 € für jeden angefangenen Kalendertag zu entrichten.
Von der Klinik erhalten Sie ca. 14 Tage nach Ihrer Entlassung eine Rechnung über die Eigenbeteiligung. Dieser Betrag wird dann von uns an Ihre Krankenkasse überwiesen.
Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben, reichen Sie diese bitte bei der Aufnahme ein. Wenn Sie bereits innerhalb des Kalenderjahres die Zuzahlung vollständig geleistet haben, bitten wir Sie, die Quittung ebenfalls bei Aufnahme vorzulegen.
Von der Eigenbeteiligung befreit sind:
- Privatpatienten
- Heilfürsorgeberechtigte
- Patienten mit Arbeitsunfällen
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Wöchnerinnen (längstens bis zu 6 Tagen)
- Selbstzahler
- Patienten, die zur teilstationären Krankenhauspflege kommen (z.B. chronische Dialysebehandlung)
- Patienten bei vor- bzw. nachstationärer Krankenhausbehandlung