Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sofern es die Belegungssituation zulässt, Ihre Angehörigen während ihres Aufenthaltes zu begleiten. In medizinisch begründeten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Unterbringung. Kinder bis zu einem Alter von neun Jahren können unentgeltlich begleitet werden. In allen anderen Fällen entstehen für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Patientenzimmer zusätzliche Kosten. Dies gilt auch für die Unterbringung von Partnern im Familienzimmer auf der Station B2 (Geburtshilfe).
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Frau Michelle Rukavina. Sie erreichen sie montags bis freitags von 8:00 - 13:00 Uhr unter der Rufnummer 05151 - 97 3450.
Assistenz-/ Begleithunde
Gemäß §§ 3 Abs. 2, 19 des AGG ist das Mitführen von Blindenführhunden und Assistenz-/ Begleithunden auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens zulässig. Bitte beachten Sie die entsprechende Kennzeichnung des Hundes mit einer Kenndecke/Kennhalsband.
Bitte informieren Sie vorab die Station/den betreuenden Bereich um evtl. erforderliche Vorbereitungen zu treffen. Bitte führen Sie Impfpass, Entwurmungsnachweis und einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) des Hundes mit sich.
Hinweis: Eine Betreuung des Hundes durch Mitarbeiter der Klinik ist während des Aufenthaltes nicht möglich!