Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dies ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt. Der Erfolg der Untersuchung liegt darin, dass sie eine Krebsgefahr anhand der Vorstufen bereits erkennen kann, bevor die Krankheit ausbricht. „In jungen Jahren ist der Gebärmutterhals besonders empfindlich für eine Infektion. Dies macht sich das Humane Papilloma Virus (HPV), der Verursacher des Gebärmutterhalskrebses, zunutze“, erklärt Dr. Valerie Schwödiauer, Sektionsleiterin Gynäkologie in den Sana Kliniken Duisburg.
Was ist HPV?
Man weiß, dass HPV weit verbreitet ist. Ungefähr 80 Prozent der Frauen stecken sich einmal im Laufe ihres Lebens an, bei rund 90 Prozent davon heilt die Infektion spontan ab. Ungefähr 10 Prozent der Betroffenen bleiben allerdings dauerhaft infiziert. Übertragungswege sind enge Hautkontakte im Genitalbereich. Es gibt mehr als 100 HPV-Untergruppen, die meisten davon sind harmlos und können Warzen oder die störenden Genitalwarzen verursachen, stellen jedoch keine lebensbedrohlichen Erkrankungen dar. Daneben gibt es aber auch die „high risk“-Typen, die bösartige Zellveränderungen hervorrufen können. Beginnende Zellveränderungen im Bereich des Muttermundes, der Scheide oder der Schamlippen nennt man Dysplasie. Sie entstehen sehr langsam, meist über mehrere Jahre. In den meisten Fällen bilden sie sich spontan zurück. Wenn sie jedoch länger bestehen oder sich in eine schwere Dysplasie entwickeln, so ist eine erweiterte Diagnostik und Therapie erforderlich, bevor Gebärmutterhalskrebs entstehen kann.
Vorsorge ist die beste Prävention
Neben der jährlichen Krebsvorsorge gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit der Impfung gegen HPV. Die Impfung wird in drei Schritten innerhalb eines halben Jahres durchgeführt. Sie verhindert die Neuerkrankungen an Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen, insbesondere durch den besonders krebserregenden Typus 16 und 18. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung von Mädchen zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen. Auch reifere Frauen profitieren von der Impfung, vor allem bei häufig wechselnden Partnern oder immer wiederkehrenden Feigwarzen. In diesem Fall müssen die Kosten jedoch von den Patientinnen selbst übernommen werden.
Richtiges Vorgehen im Falle eines Gebärmutterhalskrebs
Der Gebärmutterhalskrebs kann entstehen, wenn Viren sich in die Zellen der Schleimhaut eingeschleust haben. Dort können sie den Stoffwechsel der Zellen verändern. Die Zellen sterben am Ende ihres Lebenszyklus nicht mehr auf natürliche Weise ab und können entarten. Das Zervixkarzinom verursacht zunächst keine Schmerzen, gelegentlich treten leichte Schmierblutungen auf. Erst wenn der Tumor größer wird und mit Geschwürbildung zerfällt, kommt es zu einem gefärbten, süßlich riechendem Ausfluss. Im Frühstadium ist die vollständige Entfernung der Veränderung durch eine Kegelentnahme aus dem Gebärmutterhals ausreichend. Im fortgeschrittenen Stadium wird die Entfernung der gesamten Gebärmutter mit dem umliegenden Gewebe und in seltenen Fällen auch weiterer Organe notwendig.
„Wenn eine Gewebeveränderung festgestellt wurde, besteht genug Zeit, sich in Ruhe zu informieren und gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten über das weitere Vorgehen zu entscheiden“, so Dr. Schwödiauer. „Durch die günstige Lage ist der Gebärmutterhals der Vorsorge gut zugänglich.“ Diese Diagnostik sollte von so vielen Frauen wie möglich genutzt werden, mit wenig Aufwand könne so Schlimmes verhindert werden.
Gründe, die für eine HPV-Impfung sprechen, finden Sie hier.