Von Bundesbehörden und von der Landesregierung in NRW wurden per Gesetz bestimmte Krankenhäuser als sogenannte Perinatalzentren eingesetzt. Diese Kliniken haben den Auftrag, sich um komplizierte Probleme und um die Schwangerschaft, die Geburt und die frühe Kindheit zu kümmern.
Besonderes Ziel der Gesetzgeber war und ist es, die Qualität der Behandlung der Mütter und der Neugeborenen in Deutschland zu verbessern. Die ernannten Perinatalzentren sollen nicht nur die Diagnostik und Therapie der Frühgeburtlichkeit absichern, sondern sich möglichst jedem Problem dieser Lebensphase durch spezialisierte Ärzte, Therapeuten und strukturelle Gegebenheiten anzunehmen.
Die Kliniken unterliegen sehr strengen Qualitätsnormen und Auflagen, welche ständig überprüft werden. Insbesondere die Fort- und Weiterbildung der Ärzte und die Ausstattung der Abteilungen mit modernster Technik und Personal wird gefordert.
Unter den Perinatalzentren wurden drei Stufen (Level) der Versorgung eingeführt:
- Level 1: Es dürfen und sollen Neugeborene und Mütter mit höchstem Risiko behandelt werden. Auch kleinste Neu- und Frühgeborene (unter 500 g Geburtsgewicht) werden behandelt. Die Anforderungen an Ausbildung und Ausstattung sind besonders hoch.
- Level 2: Kinder und Mütter mit in der Regel abgestuftem Risiko, z.B. Kinder mit einem Geburtsgewicht ab 1250 g oder entsprechend ab der 29+0 SSW, werden behandelt.
- Perinataler Schwerpunkt: Kinder ab einem Geburtsgewicht von mehr als 1500 g oder entsprechend ab der 32+1 SSW werden behandelt.