Bei Bedarf kann der Kinderarzt eine Verordnung / Rezept zur Eingangsdiagnostik für Kinder mit Förder- und Behandlungsbedarf ausstellen.
Verordnung (Muster 16) zur Eingangsdiagnostik:
„Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung“ sowie weitere Informationen des Kinderarztes zur Diagnose und dem notwendigen heilpädagogischen / med.-therapeutischen Bedarf.
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik kommen die Eltern mit ihrem Kind zu mehreren Terminen in unsere Einrichtung. Die Kinder werden unserer Kinderärztin vorgestellt und je nach Bedarf auch weiteren Fachkräften des Teams.
Im Gespräch mit den Eltern, bei der Spielbeobachtung und Entwicklungsdiagnostik des Kindes
- schätzen wir die aktuelle Entwicklungssituation aus unterschiedlicher fachlicher Sicht ein,
- tauschen uns mit den Eltern über ihre Fragen und Sorgen aus,
- und geben Empfehlungen für die notwendige Förderung des Kindes.
Die Ergebnisse der Diagnostik und unsere Empfehlungen für die Förderung und Behandlung werden mit den Eltern besprochen und in einem Förder- und Behandlungsplan festgehalten.
Der überweisende Kinderarzt und die Eltern erhalten ein Exemplar des Förder- und Behandlungsplanes.
Wird im Förder- und Behandlungsplan die interdisziplinäre Frühförderung empfohlen, kann mit diesem bei den zuständigen Kostenträgern (Landschaftsverband und Krankenkassen) die Frühförderung/Kostenübernahme beantragt werden. Die notwendigen Formalitäten erfolgen über unsere Einrichtung.
Das Angebot ist für Familien kostenfrei.