Die Rechtsmedizin ist eine Fachdisziplin, die medizinische Kenntnisse für die „Schnittstelle“ zwischen Justiz und Medizin aufbereitet. So dient sie der Klärung von Todesart und Todesursache unerwartet Verstorbener bzw. tot Aufgefundener. Sie hilft bei der Identifizierung unbekannter Toter, der Sicherung von Spuren und der Beurteilung von Verletzungen, zum Beispiel für die Rekonstruktion von Verkehrsunfällen. Der Rechtsmediziner ist auch gefragt, wenn es um die Rekonstruktion von Körperverletzungen oder Tötungsversuchen geht. Dazu zählen unter anderem Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Kindesmisshandlung. Zum Verantwortungsbereich des Fachgebiets gehört außerdem die Begutachtung der Fahrtüchtigkeit.
Institut für Rechtsmedizin
Dr. med. Peter Gabriel
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Schnittstelle zwischen Justiz und Medizin
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