Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von z.Zt. 10.-- Euro für die ersten 28 Krankenhaustage innerhalb eines Kalenderjahres können Sie an der Krankenhauskasse (7:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bezahlen, ansonsten schicken wir eine Rechnung nach Hause. Akzeptiert wird Bargeld sowie EC-Karte.
Diese Zahlung entfällt bei
- stationären Entbindungen
- Patienten bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres
- Vor- bzw. nachstationärer Krankenhausbehandlung
- Stationärer Behandlung infolge eines Berufsunfalls
- Bereits innerhalb des Kalenderjahres vollständig geleisteter Zuzahlung (Quittung bitte an der Kasse vorlegen)
- Bei Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse
- Für Privatversicherte richtet sich eine eventuelle Zuzahlung nach den individuell abgeschlossenen Verträgen.