Sozialberatung
Die Sozialberatung berät zu Aspekten der Rehabilitation auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher. Sie leitet die hierzu notwendigen Schritte ein, klärt Fragen zur Finanzierung und bietet Vermittlung zu den zuständigen Behörden an, so dass eine tragfähige Basis für eine nachstationäre Versorgung entsteht. Die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Lebensqualität im Rahmen der individuellen Versorgung ist für die Mitarbeiter der Sozialberatung zielführend. Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Sozialberatung ist zuständig für die Einleitung nachstationärer Versorgungsformen und bietet Beratungen und die Organisation von Hilfsmassnahmen in den folgenden Bereichen an:
- Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
- Senioren- und Pflegeheim, Tagespflege, Kurzzeitpflege
- Hospiz
- Vollmachten, Patientenverfügungen und gesetzlicher Betreuung
- Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegestufen)
- Leistungen des Schwerbehindertengesetzes
- Psychosoziales Beratungsangebot bei Lebenskrisen (z.B. Krebserkrankung, Sucht...)
Pflegeüberleitung
In enger Zusammenarbeit mit den Ärzten und Pflegekräften und in Abstimmung mit den Angehörigen oder sonstigen Bezugspersonen erhält der Patient durch die Pflegeüberleitung die notwendigen Hilfestellungen sich schneller nach dem Krankenhausaufenthalt im häuslichen Umfeld zurecht zu finden.
Die Pflegeüberleitung berät und informiert Patienten und deren Angehörige über die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung und deren Finanzierung:
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung an ambulante Pflegedienste
- Bereitstellung Hausnotruf, Mahlzeitendienst
- Ergänzende Angebote zur häuslichen Pflege
Bitte zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, da die Entlassung aus dem Krankenhaus häufig kurzfristig erfolgt.
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch während der Sprechzeiten.