Für Patienten

Zuzahlung

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von z.Zt. 10,00 Euro für die ersten 28 Krankenhaustage innerhalb eines Kalenderjahres können Sie an der Krankenhauskasse (7:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bezahlen, ansonsten schicken wir eine Rechnung nach Hause. Akzeptiert wird Bargeld sowie EC-Karte.

Diese Zahlung entfällt bei

  • stationären Entbindungen
  • Patienten bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres
  • Vor- bzw. nachstationärer Krankenhausbehandlung
  • Stationärer Behandlung infolge eines Berufsunfalls
  • Bereits innerhalb des Kalenderjahres vollständig geleisteter Zuzahlung (Quittung bitte an der Kasse vorlegen)
  • Bei Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse
  • Für Privatversicherte richtet sich eine eventuelle Zuzahlung nach den individuell abgeschlossenen Verträgen.