Fernsehen
Die Patientenzimmer des Krankenhauses Gerresheim sind mit Fernsehgeräten ausgestattet. Da die Geräte von einer Fremdfirma installiert wurden, müssen Sie die Nutzung bezahlen. Das Entgeld beträgt 3,00 Euro für 24 Stunden. Zur Freischaltung der Fernsehgeräte beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Merken Sie sich bitte die Geräte-Nummer auf dem Fernsehgerät in Ihrem Zimmer. Die Nummer ist gut sichtbar und befindet sich auf der Vorderseite, rechts unterhalb der Bildröhre. Gehen Sie nun zum Freischaltautomaten, der sich auf jeder Etage in der Nähe der Aufzüge befindet. Sollten Sie nicht gehfähig sein, bitten Sie Ihre Angehörigen, eine der Grünen Damen oder das Pflegepersonal, Ihnen den Weg zum Freischaltautomaten abzunehmen. Sie geben dort die Geräte-Nummer und den Geldbetrag ein. Sie benötigen dazu Münzgeld. Ein Münzwechsler befindet sich in der Eingangshalle des Krankenhauses.
Der Mindestbetrag ist 3,00 Euro. Damit ist der Fernsehapparat für 24 Stunden empfangsbereit. Sie können aber auch sofort für längere Zeiträume bezahlen. Eine spätere Geldrückgabe ist technisch allerdings nicht vorgesehen. Zuviel gezahlte Beträge werden unter Ihrer Geräte-Nummer gespeichert.
Zu dem Fernsehgerät gehört eine Fernbedienung. Damit können Sie z.Z. folgende Programme einschalten: ARD, ZDF, WDR 3, Pro 7, Sat 1, RTL, RTL 2, Eurosport, DSF, TM 3, 3Sat, N3. Die Kanäle 1 und 2 können kostenlos empfangen werden. Über sie werden der Gottesdienst aus der Krankenhauskapelle und andere Patienteninformationen übertragen.
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an den Pförtner, der Ihre Meldung bei nächster Gelegenheit an den Kundendienst weiterleitet oder unmittelbar an die Firma Intercome: Tel.: 0201 661-844 (Anrufbeantworter)
Internet
An unserer Information erhalten Sie als Patient kostenlos einen Voucher, mit dem Sie sieben Tage und Nächte kostenlos mit Ihrem WLAN fähigen Notebook im Internet surfen können.
Weiter steht Ihnen als Patient und Besucher in den Eingangshallen unserer Krankenhauseinrichtungen auch ein Internetterminal zur Verfügung.
In beiden Fällen möchten wir nur darauf Hinweisen das rechtswidrige oder pornografische Internetseiten gesperrt sind.