Für Besucher & Angehörige

Besuchszeiten

Sehr geehrte Patient:innen,
liebe Angehörige und Besucher:innen,

Sie können nun wieder jederzeit Ihre Angehörigen ohne Testnachweis und ohne das verpflichtende Tragen einer Maske besuchen; Voraussetzung ist, dass Sie keine COVID-19 Symptome haben.

Ausnahmen: COVID-19 erkrankte Patient:innen bzw. isolierpflichtige Patient:innen dürfen nicht besucht werden (Ausnahmen nur nach Absprache mit Arzt).

Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.

 

Besuche von Familienmitgliedern und Freunden tragen erheblich zu Ihrer Genesung bei. Deshalb verzichten wir im Interesse unserer Patienten auf eine starre Besuchszeitenregelung. Beachten Sie bitte die täglichen Ruhezeiten von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr. Diese sind im Krankenhaus eine wesentliche Voraussetzung für den Genesungsprozess aller Patienten. Bitte nehmen Sie darauf Rücksicht, dass der reibungslose Ablauf der notwendigen ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen durch diese Regelung nicht beeinträchtigt wird. Sofern es medizinisch erforderlich ist, können in einzelnen Fällen Besuche eingeschränkt werden. Auf der Intensivstation und bei Patienten mit Infektionskrankheiten sind Besuche nach Absprache mit dem Pflegedienst möglich. Kinder unter 12 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet.