Die Kurzzeit-/Verhinderungspflege ist die stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen, die vorübergehend weder häuslich noch teilstationär gepflegt werden können. Sie kommt in Betracht:
- wenn eine Übergangszeit nach stationärer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung besteht
- wenn die häusliche Pflege noch nicht gesichert ist
- oder der Pflegebedürftige auf einen vollstationären Pflegeheimplatz warten muss
- wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder ähnliches verhindert ist.
Die Urlaubspflege
Auch pflegende Angehörige sollten einmal ausspannen. Deshalb bietet die Pflegestation das Model der so genannten Urlaubspflege an.
Pflegende Angehörige sollen für Erholung und Urlaub, bei Krankheit, körperlicher Überlastung, bei Kur und anderen Ausfällen entlastet werden. Im idyllischen Gesundheitsstandort Bad Kötzting im Bayerischen Wald können sie sich bestens erholen.
Die Kosten
Jeder Pflegebedürftige hat (je nach Pflegestufe) pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 1510 €, längstens 28 Kalendertage Kurzzeitpflege. Die Kosten für den Pflegeaufwand werden von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommt der Pflegebedürftige selbst auf. Außerdem kann auch der Pflegende selbst einmal pro Kalenderjahr (Urlaub oder bei Verhinderung) Leistungen für die Pflegeperson in Form von Verhinderungspflege beanspruchen.
Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (z.B. Demenz) beträgt bis zu 2400 € pro Jahr (100 oder 200 € monatlich). Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen können z.B. für die Eigenbeteiligung an der Kurzzeitpflege verwendet werden.