Cham, 27. Dezember 2018. Feuerwerk gehört zu Silvester genauso dazu wie Sekt, Raclette und gute Vorsätze. Und dabei gilt: Je auffälliger, bunter und lauter, desto besser. Egal ob der Eigenantrieb dafür ist, alte Geister zu vertreiben, das neue Jahr einzuläuten, seinen Glücksstern in eine vermeintlich bessere Position zu bugsieren oder einfach nur der profane Spaß am Böllern – die Gründe für das Zünden von Raketen und Co. sind vielfältig. Doch aus Spaß und Freude kann schnell bitterer Ernst werden. „Vor allem dann, wenn auch noch Alkohol und Leichtsinn mit im Spiel sind“, weiß Dr. Marcus Walter, Chefarzt der Abteilung für Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie an den Sana Kliniken des Landkreises Cham.
Alle Jahre wieder das gleiche Bild: Während die Meisten von uns fröhlich und unbeschwert feiern, kommen andere – teils schwerverletzt – mit Blaulicht ins Krankenhaus. „Die kritische Phase für die Notaufnahmen in deutschen Kliniken ist der Zeitraum zwischen 24 Uhr in der Silvesternacht und 8 Uhr am Neujahrsmorgen. Leider ist dies für uns seit vielen Jahren gelebte Praxis, weswegen wir unser Team in diesem Zeitraum immer anpassen müssen, um für den Fall der Fälle genügend Mitarbeiter in der Hinterhand zu haben“, erklärt der Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie.
Dabei geht es bis 24 Uhr sogar noch verhältnismäßig ruhig zu. Patienten, die bis dahin „silvesterbedingt“ in die Notaufnahme kommen, haben meist Schnittverletzungen, weil sie beispielsweise zu heftig mit ihrem Tischnachbar angestoßen haben, unter Alkoholeinfluss gestürzt sind oder in eine Schlägerei verwickelt waren. „Gerade bei Schnittverletzungen, die durch zerbrochenes Glas entstanden sind, verzeichnen wir am Jahreswechsel regelmäßig einen rasanten Anstieg im Vergleich zum Rest des Jahres. Besonders die dünnwandigen Sektgläser mit ihren feinen Stilen bilden hier eine gewisse Gefahrenquelle“, sagt Dr. Walter.
Ab Mitternacht wird es voll
Mit den ersten Raketen und Böllern, die dann um Mitternacht gezündet werden, ändern sich die Verletzungsbilder jedoch schlagartig: „Verbrennungen, Knalltraumata, Augenverletzungen und Platzwunden durch herabstürzende Raketenteile zählen nun dazu. Im schlimmsten Fall kann es auch zu abgerissenen Fingern kommen, das kommt aber zum Glück nur sehr selten vor“, so Dr. Walter.
Um Verbrennungen an Händen und Gesicht, Verletzungen des Auges und der Augenlider, Gehörschäden und Knalltraumata zu vermeiden, ist daher große Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern geboten. Geht doch mal etwas schief, ist Eile geboten – gerade bei Verletzungen am Auge, die an Silvester durch Funkenflug, Splitter oder Bleigießen ausgelöst werden können. Ist das Auge verletzt, ist unverzüglich ärztliche Hilfe aufzusuchen, da sich die Heilungschancen deutlich verschlechtern, je länger es bis zur Behandlung dauert.
Auch ein weiteres empfindliches Sinnesorgan kann während der Silvesterknallerei extremen Belastungen ausgesetzt sein: das Gehör. Die Explosion eines Böllers in unmittelbarer Nähe des Ohres kann leicht einen Trommelfellriss, ein Knalltrauma, einen Tinnitus oder sogar einen Hörsturz auslösen, obwohl man selbst den Lärm eigentlich gar nicht als belastend wahrnimmt. „Da die Behandlungsmöglichkeiten eines Knalltraumas begrenzt sind, sollte man sich, wenn man an einem Feuerwerk teilnimmt, mit Ohrstöpseln oder Ohrenschützern wappnen – das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche“, rät Dr. Walter.
Bei Verbrennungen verringert rasches und sachkundiges Handeln die Folgeschäden. So sollte man unbedingt die 20-20-Regel beachten: Brandwunden mit 20° C warmem Wasser 20 Minuten lang kühlen. Und ganz wichtig: „Lassen Sie die Finger von so genannten „Hausmitteln“ und geben Sie daher niemals Mehl, Zahnpasta, Öl etc. auf Wunden“, rät der Mediziner eindringlich. Auch eingebrannte Kleidung darf nicht von der Haut abgerissen oder Brandblasen nicht selbst geöffnet werden und verbrannte Körperpartien müssen mit einem sauberen Tuch aus dem Verbandskasten abgedeckt werden. Hat man diese Schritte der Erstversorgung befolgt, sollte jede Brandverletzung umgehend ärztlich begutachtet werden: „Bei schweren Verletzungen muss unbedingt die Notrufnummer 112 gewählt werden. Eine Behandlung im Krankenhaus ist dann unerlässlich“, so Dr. Walter weiter..
Aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit Böllern kommt es bundesweit leider immer wieder auch zum Abriss oder Teilabriss von Fingern. „Richtiges und schnelles Handeln ist in einem solchen Fall unerlässlich: Zuerst muss die Wunde versorgt und die Blutung mit einem Druckverband gestillt werden. Sollte es tatsächlich zu einem Abriss gekommen sein, muss der Finger in ein möglichst keimfreies Stück Stoff gewickelt und in einen wasserdichten Plastikbeutel gegeben werden, der dann in Eiswasser gelegt werden muss. Und dann muss der Verletzte schnellstens ins Krankenhaus gebracht werden“, fasst der Arzt zusammen und ergänzt: „Es ist unerlässlich, jedes Jahr aufs Neue für das Thema zu sensibilisieren.
Damit die Silvesterparty ohne Zwischenfälle ablaufen kann, hat der Dr. Walter fünf Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerksartikeln:
- Verwenden Sie ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung!
- Zielen Sie niemals mit Raketen und Böllern auf Menschen!
- Entfernen Sie sich ausreichend und unverzüglich, nachdem Sie einen Feuerwerkskörper entzündet haben. Sorgen Sie für einen sicheren Stand, so dass Sie nicht stürzen, wenn Sie sich entfernen möchten!
- Kleine Kinder und alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerkskörper entzünden!
- Lassen Sie Blindgänger am Boden liegen, bis sie vollständig ausgekühlt sind und zünden Sie diese nicht erneut an! Das gilt auch für gefundene Feuerswerksartikel in den ersten Januartagen! Achten Sie auf Kinder.
Notruf 112
Im Notfall erreichen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112.
Bei einem Notruf sind folgende Informationen wichtig:
1. Wo ist der Unfallort?
2. Was ist passiert?
3. Wie viele Verletzte gibt es?
4. Welche Verletzungen liegen vor?
5. Warten Sie auf Rückfragen!