An Wochenenden sowie an Feiertagen steht Patienten mit Erkrankungen, bei denen es sich nicht um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt (wie beispielsweise grippale Infekte, Magen-Darm-Infekte, Übelkeit, Prellungen oder Schürfwunden) in der Zeit von 10 bis 18 Uhr im Ärztehaus am Klinikum (Eingang links neben der Apotheke) auf dem Biberacher Gesundheitscampus am Hauderboschen die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung. Zu den Betriebszeiten der KV-Notfallpraxis verweist die Zentrale Notaufnahme (ZNA) im Sana Klinikum Patienten, deren Erkrankungen auch von einem Hausarzt behandelt werden könnten, an die Notfallpraxis. Sollte sich im Einzelfall herausstellen, dass eine Behandlung in der Notaufnahme notwendig ist (beispielsweise aufgrund einer benötigten weiterführenden bildgebenden Diagnostik), werden die Patienten wiederum von der KV-Notfallpraxis zu uns in die ZNA zur Weiterbehandlung weitergeleitet.
Die Notfallpraxis ist ein Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und ist zu den angegebenen Zeiten mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten besetzt. Die Praxis kann ohne vorherige Anmeldung aufgesucht werden. So ist - ergänzend zum Krankenhaus - stets sichergestellt, dass Notfälle von Ärzten rasch und fachkundig versorgt werden können. KV-Notfallpraxen gibt es in jedem Landkreis in Baden-Württemberg. Patienten, die in Randgebieten des Landkreises leben, können auch eine KV-Notfallpraxis in einem anderen Landkreis aufsuchen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Außerhalb der regulären Öffnungs-/Sprechzeiten der Hausarzt- und Facharztpraxen sowie der KV-Praxis können sich Patienten unter der bundesweit einheitlichen, kostenlosen Rufnummer 116 117 (ohne Vorwahl, egal ob vom Festnetz oder Handy aus) auch an einen ärztlichen Bereitschaftsarzt in der Umgebung vermitteln lassen. Im Rahmen dessen gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Arzt den Patienten im Bedarfsfall zuhause aufsucht. Zu den folgenden Zeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst im Kreis Biberach für Sie da:
Montag: ab 18.00 Uhr
Dienstag: ab 18.00 Uhr
Mittwoch: ab 13.00 Uhr
Donnerstag: ab 18.00 Uhr
Freitag: ab 16.00 Uhr
Samstag, Sonntags und Feiertags durchgehend.