Hey Baby – mein Kind ist da!

Anzeige und Beurkundung der Geburt

Die Geburt ist ein emotionales Ereignis, das gleichzeitig mit einigen bürokratische Schritten verbunden ist. Dazu gehört unter anderem die Anmeldung Ihres Neugeborenen innerhalb einer Woche nach der Entbindung beim Standesamt.  

Bei einer Entbindung im Geburtszentrum Biberach ist für die Eintragung Ihres Babys im Geburtenbuch das Standesamt Biberach zuständig. Die Geburtsurkunde Ihres Neugeborenen kann erst nach Eintragung im Geburtenbuch durch das Standesamt ausgestellt werden. Die Urkunde erhalten Sie einmalig gebührenfrei in dreifacher Ausfertigung für die Beantragung folgender Leistungen: 

  • Mutterschaftshilfe 

  • Kindergeld 

  • Elterngeld 

Jede weitere Urkunde kostet € 20,00, für den Versand fallen zusätzlich € 4,00 an (das Geld bitte passend mitbringen). 

Um Ihnen den bürokratischen Ablauf zu erleichtern, können Sie die für die standesamtliche Anmeldung erforderlichen Unterlagen direkt im Geburtszentrum Biberach abgeben, wir leiten diese dann an das Standesamt weiter. Damit Sie sich nach der Entbindung vollständig auf sich und Ihr neues Familienmitglied konzentrieren können, empfehlen wir, die notwendigen Unterlagen bereits im Voraus vorzubereiten und zur Geburt mit ins Klinikum zu bringen und dort vorzulegen. Alternativ können Sie die Anmeldung innerhalb einer Woche nach der Geburt natürlich auch persönlich beim Standesamt Biberach einreichen. 

Sie haben Fragen? Die Mitarbeitenden des Biberacher Standesamtes erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten: 

 

Standesamt Biberach 

Standesamt Biberach 
Ordnungsamt 
Hindenburgstraße 29 
88400 Biberach an der Riß 
standesamt@Biberach-Riss.de 
Tel.  07351 51-770 
Fax  07351 51-180