Ich bin schwanger

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Insgesamt besteht im Laufe der Schwangerschaft Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen und selbst wenn der Großteil der Schwangerschaften komplikationslos verläuft, sollten Schwangere von diesem Angebot Gebrauch machen.

Jede schwangere Frau erhält im Rahmen der Vorsorge einen Mutterpass. Dieser dient als Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufs und wird von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften geführt. Er enthält wichtige Informationen zur Schwangerschaft, über die Gesundheit der Mutter und die des ungeborenen Kindes. Auch Angaben zur Geburt sind im Mutterpass enthalten. Deshalb ist es wichtig, ihn – auch für den Notfall – stets bei sich zu tragen und ihn auch nach der Entbindung aufzubewahren. Dies kann für mögliche weitere Schwangerschaften hilfreich sein.

Weitere Informationen rund um den Mutterpass  

Wie oft werden Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt?

Bis zur 32. Schwangerschaftswoche können gesetzlich versicherte Schwangere alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Ab der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt alle zwei Wochen ein Check-Up. Diese Untersuchungen sind freiwillig, aber werden empfohlen. Fast alle Vorsorgeuntersuchungen können dabei sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Ausnahmen bilden lediglich Ultraschalluntersuchungen und Blutuntersuchungen zur Bestimmung des Rh-Faktors des Babys. Diese können nur von einem Arzt durchgeführt werden.

Übersicht empfohlener Vorsorgeuntersuchungen (PDF)

Gesetzlich krankenversicherte Schwangere haben im Rahmen der Vorsorge Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, sofern keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Routinemäßig werden die Ultraschalluntersuchungen um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Wie berechne ich meinen Geburtstermin?

Der voraussichtliche Geburtstermin wird üblicherweise nach der Naegele-Regel berechnet. Die Rechenformel ist nach dem Heidelberger Frauenarzt Franz Naegele (1778–1851) benannt und basiert auf der Annahme, dass die durchschnittliche Schwangerschaft 280 Tage (= 40 Wochen) ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung der Frau dauert.

Bei einer Standard-Zykluslänge von 28 Tagen errechnet sich der Geburtstermin nach der Formel wie folgt:

Erster Tag der letzten Regelblutung + 7 Tage − 3 Monate + 1 Jahr

Oder einfacher ausgedrückt: Erster Tag der letzten Regelblutung + 9 Monate + 7 Tage

Rechenbeispiel: Wenn der 1. Januar der erste Tag der letzten Menstruation war, wäre der Geburtstermin nach der Nägele-Regel der 8. Oktober desselben Jahres (1. Januar + 9 Monate + 7 Tage).

Wichtig: Der errechnete Geburtstermin über die Naegele-Regel kann nur eine Schätzung darstellen. Der tatsächliche Geburtstermin ist von vielen weiteren Faktoren abhängig, einschließlich der individuellen Zykluslänge der Frau und des Zeitpunkts des Eisprungs. Moderne Untersuchungsmethoden, beispielsweise mittels Ultraschall, können heute oftmals genauere Schätzungen des Geburtstermins liefern.