Examinierte Pflegekräfte beurteilen für jeden Patienten die nachstationäre Versorgungssituation, dabei unterstützt auf zwei Projektstationen der Fallmanager. Hier erfolgt in enger Abstimmung mit dem Arzt die geplante Entlassung. Der Fallmanager koordiniert bei Bedarf mit dem Sozialen Beratungsdienst, Hausarzt, ambulanten Pflegedienst und den Angehörigen die Entlassung. Die Fallmanager stimmen ihre Leistungen eng mit dem Patienten bzw. den Angehörigen ab. Optimalerweise wird der Patient direkt nach Abschluss der Krankenhausbehandlung in die geregelte Nachversorgung übergeleitet. So können ihm unnötig lange Klinikaufenthalte oder vermeidbare Wiedereinweisungen erspart werden.
Oberstes Ziel ist es, die Kontinuität der Patientenversorgung zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich zu sichern. Hierfür koordiniert das Fallmanagement in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst alle Leistungen zur Versorgung und Unterstützung des Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt mit dem Patienten, den Angehörigen und allen intern und extern Beteiligten. Je nach Bedarf vermittelt es Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Hilfen (z. B. Pflegehilfsmittel, Schulungen pflegender Angehöriger, Pflegedienste), Finanzierungsmöglichkeiten (MDK-Einstufung), Mahlzeitendienst, Vermittlung von Pflegeberatern (z. B. Wund- und Schmerztherapeuten), Beratung bei Wohnumfeldverbesserungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht. Die ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Kostenträger werden standardmäßig in die Entlassungsplanung integriert. Über den Nachversorger entscheidet der Patient nach dem Grundsatz der freien Wahl des Leistungserbringers.