Biberach

Lockerung des Besuchsverbotes zum Pfingstwochenende

Besuche im Krankenhaus wieder möglich

Seit Oktober letzten Jahres mussten Patienten aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte weitgehend auf Besuche am Krankenbett verzichten. Mit dem Sinken der Zahlen im Landkreis Biberach unter die 100er-Marke wird ab Samstag, den 22. Mai 2021 das generelle Besuchsverbot nun vorsichtig gelockert. So können auch an den Sana Kliniken im Landkreis Biberach stationäre Patienten wieder in eingeschränktem Umfang Besuche erhalten.

Entsprechend der nun in Kraft getretenen Änderung der Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg, die Besuchern das Betreten eines Krankenhauses bislang untersagte, ist auch in den Sana Kliniken im Landkreis Biberach an den Standorten Biberach und Laupheim eine erste Lockerung des Besuchsverbotes unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen. So dürfen Patienten ab dem Pfingstwochenende zwischen 11 und 17 Uhr einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen. Voraussetzung dafür ist entweder der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, das heißt, die zweite Impfung liegt länger als 14 Tage zurück, der Nachweis einer Covid-Erkrankung in den letzten 6 Monaten oder ein negativer Antigen- beziehungsweise PCR-Test. Dafür bietet das Testzentrum am Biberacher Klinikum für Besucher von Montag bis Freitag zwischen 13 und 15 Uhr kostenfreie Antigentests an. Ein negatives Testergebnis ist 48 Stunden lang gültig.

Sowohl Besucher wie auch Patienten müssen während des Besuchs einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen und die geltenden Abstandsregelungen beachten. Die Sana Kliniken Landkreis Biberach bitten dahingehend alle Besucher, eine eigene Maske - in hygienischem Zustand - mitzubringen. COVID-19-positive Patienten sowie COVID-19-Verdachtsfälle sind von diesen Regelungen ausgeschlossen und dürfen aus Sicherheitsgründen weiterhin keinen Besuch empfangen. Betreten werden können die Kliniken ausschließlich über den Haupteingang unter der Voraussetzung, dass der Besucher gesund ist und keine Symptome, wie etwa eine erhöhte Temperatur, Husten, Schnupfen oder eine neu aufgetretene Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinnes, aufweist. Daher erfolgt am Eingangsbereich eine Registrierung, im Rahmen derer ein Selbstauskunftsbogen zur Risikoabschätzung ausgefüllt wird.

Alle Informationen zu den Besuchsregelungen sind hier erhältlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, kann der Selbstauskunftsbogen bereits vorab abgerufen, daheim ausgefüllt und mitgebracht werden.

 

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