Biberach

Rund 150 Teilnehmer informierten sich über die Selbstbestimmung am Lebensende

17. Palliativ- und Hospiztag fand regen Anklang

"Sie können Ihre Tante doch nicht verhungern und verdursten lassen." Unter diesem Motto fand vergangenen Samstag, 9. März 2019, der 17. Palliativ- und Hospiztag mit rund 150 Teilnehmern im Biberacher Sana Klinikum statt. Die Veranstaltung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Förderverein Hospiz und der Caritas Biberach ausgetragen.

Als Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung wurde das Thema Selbstbestimmung behandelt, insbesondere ging es dabei um die Erfüllung des Patientenwillens im letzten Lebensabschnitt. Dazu wurde unter der Moderation von Dr. Michaela Mohl, Oberärztin und Vorsitzende des Ethikkomitees der Sana Kliniken Landkreis Biberach, ein „Echt-Fall" vorgestellt, ergänzt um erläuternde Kurzreferate. Die Patientin hatte anlässlich der schweren Erkrankung ihres Ehemanns eine Patientenverfügung mit handschriftlichen Ergänzungen verfasst. Eine dauerhafte Sondenernährung hatte sie mit drei Ausrufezeichen abgelehnt. Mit 72 Jahren erlitt sie eine schwere Hirnblutung. Acht Wochen später, im Rahmen der Frührehabilitation, erhielt sie wegen einer Schluckstörung eine PEG-Sonde, über die sie ernährt wurde. Eine Halbseitenlähmung blieb bestehen; die Patientin war freundlich und nicht orientiert, ein Gespräch über ihren Willen war nicht möglich. Vier Jahre lang hinterfragte ihre Nichte Sinn und Rechtmäßigkeit der Sondenernährung, fand aber keine Hilfe. Als sie als Betreuerin nachrückte, traf sie auf zwei palliativ-medizinisch erfahrene Ärzte sowie ein Heim, welches für ihre Fragen Verständnis zeigte. Ein ethisches Konsil wurde einberufen, das den niedergelegten Wunsch der Patientin prüfte. Es kam zu dem Schluss, dass eine Sondenernährung dem Willen der Patientin widersprach und dass die Patientin auf natürliche Weise ernährt werden kann, zumal die Schluckstörung nicht mehr bestand. Ferner sollte im Sinne der Patientin nicht weiter in den natürlichen Krankheitsverlauf eingegriffen werden. Dieser Beschluss wurde von der Betreuerin, dem Hausarzt und den Mitarbeitern des Pflegeheims getragen. Nun nahm die Patientin selbst geringe Mengen an Nahrung und Flüssigkeit zu sich. Zunehmend verweigerte sie Nahrung, Flüssigkeit und Medikamente. Allmählich verschlechterte sich ihr Zustand, schließlich verstarb sie friedlich ohne zu leiden.

Andreas Hofer, Betreuungsverein Biberach, verwies im Rahmen dessen auf die hohe Verantwortung des gesetzlichen Vertreters. Trifft die Situation auf, die in der Patientenverfügung aufgeführt ist, so muss er für die Umsetzung des Patientenwillens sorgen. Eine Maßnahme, in guter Absicht durchgeführt, kann dabei auch revidiert werden, beispielsweise eine nicht mehr gerechtfertigte Ernährungssonde unter veränderten Umständen nicht mehr beschickt werden. Ksenija Gajski, Leitung Prozess- und Qualitätsmanagement der Sana Kliniken Landkreis Biberach, schilderte die in Deutschland geregelte Finanzierung und wirtschaftlichen Aspekte der Pflege. Insbesondere stellte sie die Kosten für Legen und Wechsel einer Sonde sowie für die Pflege im Heim je nach Pflegegrad vor. Frau Siglinde von Bank, Palliative Care Schwester in der Spezialisierten Ambulanten Palliativen Versorgung Biberach (SAPV), schilderte die Ernährung und Flüssigkeitsgabe als ein tägliches, emotional beladenes Problem, das mit dem Patienten und seinen Angehörigen offen besprochen werden muss. Geringer Appetit und Durst sind Zeichen des Sterbevorgangs, der schwer kranke Organismus benötigt weniger Energie. Essen und Trinken erscheinen als Zeichen der Hoffnung oft wichtiger für die Angehörigen als für den Patienten selbst. Oftmals sei hier jedoch „liebevolles Unterlassen" angebracht. Dr. Frank Nebbe, Oberarzt der Sana Kliniken Landkreis Biberach und ärztlicher Mitarbeiter in der SAPV Biberach, sprach von einem Wandel der Bedürfnisse beim schwerkranken Patienten. Geringe Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme am Lebensende ließen sich nicht mit „Verhungern und Verdursten" eines Gesunden in der Wüste vergleichen. Dekan Hellger Koepff wies auf unterschiedliche Interpretationen durch Angehörige und Pflegende bezüglich des Patientenwillens hin, die oft nicht leicht fallen und manchmal von Schuldgefühlen geleitet sind. Der Tod im Alter sei nicht ein Unfall des Lebens, sondern Teil des Lebens, das aus Sicht der Kirche weitergeht. Axel Rieber, Palliativ- und Hausarzt in Biberach, sowie Francesco Zell, Pflegedienstleiter des Pflegeheims, schilderten die aufgetretenen Probleme, schließlich dem Willen der Patientin gerecht zu werden.

Die einstündige äußerst rege Diskussion des Plenums begrüßte einhellig den Einsatz der Nichte und des Hausarztes, das Verständnis des Pflegeheims sowie die ethische Fallbesprechung als entscheidenden Schritt. Alle Diskutanten betonten darüber hinaus nochmals die Wichtigkeit einer im engen Austausch mit den Nächsten verfassten Patientenverfügung sowie die Notwendigkeit, dieser im Ernstfall verantwortungsvoll Kraft zu verleihen. Sichtlich gerührt dankte die Nichte der Patientin abschließend allen, die ihrer Tante zu einem würdigen Ende in ihrem Sinne verholfen haben.

Sana Kliniken Landkreis Biberach GmbH
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