Aufklärung und Einwilligung vor Operationen und Eingriffen
Operationen und größere Eingriffe bedürfen Ihrer Einwilligung. Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen wird Ihr Arzt Sie über die Art und die Schwere des Eingriffs aufklären und Sie auch über die Folgen mit oder ohne Eingriff informieren.
Vor der Operation wird Sie auch der Anästhesist besuchen. Er wird Ihnen nach eingehender Untersuchung und Befragung und unter Würdigung verschiedener Untersuchungsbefunde das Narkoseverfahren vorschlagen, welches sich für die vorgesehene Operation am besten eignet und Sie am wenigsten belastet.
Auskünfte an Angehörige
Wir haben Verständnis dafür, dass Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Unsere Ärzte sind jedoch an die Schweigepflicht gebunden und erteilen ohne Ihre vorherige Zustimmung keine Auskünfte. Bitte beachten Sie, dass bei telefonischen Anfragen grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden.
Sollten Sie Fragen zur Erkrankung Ihres Angehörigen haben, besteht im Rahmen der täglichen Arzt-Angehörigen-Sprechstunde die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches.
Bitte wenden Sie sich dafür an die Mitarbeiter auf der jeweiligen Station.
Beurlaubung während der stationären Behandlung
Eine Beurlaubung von der stationären Behandlung kann nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des leitenden Abteilungsarztes sowie der Krankenkasse gewährt werden.